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Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Heidelberg

Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach endet fast jeder fünfte Erbschaftsfall in Deutschland im Streit. Daher stellt die Übertragung von Vermögen durch eine Erbschaft eine bedeutende Herausforderung dar: Neben den familiären und emotionalen Aspekten müssen auch rechtliche und wirtschaftliche Punkte geklärt werden. Damit Ihre eigenen Interessen beim Erben oder Vererben angemessen vertreten werden, ist es unerlässlich, die Möglichkeiten und Risiken des Erbrechts zu kennen. In der Kanzlei Widmayer haben wir als spezialisierte Anwälte für Erbrecht in Heidelberg zahlreiche Erbfälle erfolgreich begleitet. Dabei erstreckt sich unsere Unterstützung von der sorgfältigen Planung über die reibungslose Abwicklung bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen in erbrechtlichen Streitigkeiten. Greifen Sie beim Thema Erbrecht auf unsere profunden Erfahrungen zurück, sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder Ihren Pflichtteil oder eine Pflichtteilergänzung durchsetzen wollen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Erbrecht und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Unsere Leistungen im Überblick

Unser Fokus liegt auf der Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmer:innen. In unseren Kanzleien in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Leistungen an, um Sie bei allen rechtlichen Aspekten rund um Erbschaften und Vermögensübertragungen zu unterstützen. Zu unseren Kernkompetenzen zählen folgende Leistungen:

  • Testamentserstellung: Wir helfen bei der Erstellung von Testamenten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtsgültig und klar formuliert ist
  • Erbverträge: Als Anwälte für Erbrecht können wir bei der Ausarbeitung von Erbverträgen helfen, die rechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten zur Verteilung des Vermögens nach dem Tod regeln
  • Nachfolgeplanung: Häufig nimmt die Planung einer Nachfolge, insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, einen hohen Stellenwert ein. Damit eine reibungslose Vermögensübertragung gewährleistet werden kann, unterstützen wir dabei
  • Pflichtteilsrecht: Wir beraten zu Fragen des Pflichtteilsrechts und vertreten Mandanten, die ihren Pflichtteil geltend machen oder gegen Pflichtteilsansprüche verteidigt werden müssen
  • Erbschaftssteuer: Als Rechtsanwälte helfen wir bei der Optimierung der steuerlichen Aspekte von Erbschaften und beraten zu den Auswirkungen der Erbschaftssteuer auf das Vermögen
  • Erbauseinandersetzung: Wir unterstützen bei der Durchführung von Erbauseinandersetzungen, wenn mehrere Erben das Vermögen aufteilen müssen, und vertreten Ihre Interessen in erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Testamentsvollstreckung: Anwälte können als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Auch hierfür bieten wir Unterstützung, um die Durchführung des Testaments gemäß den Wünschen des Erblassers zu überwachen und sicherzustellen
  • Vorsorgevollmacht: Die über den Tod hinaus geltende Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass die von Ihnen für vertrauenswürdig befundene Person handlungsfähig ist und Ihre Interessen wahren kann. Ob Sie einer Person eine Generalvollmacht ausstellen oder mehrere Vertrauenspersonen in Gemeinschaft agieren sollten, ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände festzulegen
  • Schenkungsrecht: Bei einer Beratung erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie mit einer Schenkung beziehungsweise mit lebzeitigen Zuwendungen unter Nießbrauchvorbehalt Erbschaftssteuern sparen sowie vorausschauend Streitigkeiten beim Thema Erbe vermeiden

Wünschen Sie eine Beratung? Unser erfahrenes Team steht Ihnen in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim mit Fachwissen und Engagement zur Verfügung, um Ihre individuellen Anliegen im Bereich Erbrecht zu betreuen.

Testamentserstellung

Als Ihr Anwalt für Erbrecht informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Aspekte und Anforderungen, die bei der Testamentserstellung zu beachten sind. Wir helfen Ihnen dabei, die besten Optionen für Ihre individuelle Situation zu verstehen und Entscheidungen zu treffen, die Ihren Wünschen und Zielen gerecht werden. Dabei prüfen wir Ihr Testament rechtlich und stellen sicher, dass es den geltenden Gesetzen und Formvorschriften entspricht und Ihr letzter Wille so klar und eindeutig formuliert ist, um potenzielle Streitigkeiten oder Interpretationsprobleme auszuschließen.

Außerdem unterstützen wir Sie bei der strategischen Planung der Vermögensverteilung und zeigen Ihnen Optionen und Instrumente wie Stiftungen, Treuhandvereinbarungen oder Schenkungen auf, um Ihre Erbschaft steuerlich zu optimieren und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen effizient an die von Ihnen gewünschten Personen oder Organisationen übertragen wird.

Kontaktieren Sie uns auch gerne, wenn Sie individuelle Bedürfnisse haben. So können wir Ihr Testament entsprechend anpassen und beispielsweise spezielle Regelungen für die Versorgung von minderjährigen Kindern, die Unterstützung von bedürftigen Angehörigen oder die Berücksichtigung von besonderen Vermögenswerten treffen.

Erbverträge

Wir stehen Ihnen bei der Ausarbeitung von Erbverträgen zur Seite. Ein Erbvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Im Gegensatz zum Testament, das von einer Person oder Eheleuten allein erstellt wird, wird ein Erbvertrag von mehreren Parteien abgeschlossen, die sich gegenseitig verpflichten, bestimmte Vermögenswerte oder Erbansprüche untereinander zu regeln.

Als Anwälte für Erbrecht besitzen wir das notwendige Fachwissen und die rechtliche Expertise, um Ihnen bei der Erstellung eines fundierten Erbvertrags behilflich zu sein. Wir stellen sicher, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht, und berücksichtigen dabei Ihre individuellen Bedürfnisse.

Außerdem unterstützen wir Sie bei der klaren und fairen Gestaltung der Vermögensaufteilung, um potenzielle Streitigkeiten und Konflikte zu vermeiden. Dabei berücksichtigen wir steuerliche Aspekte, um eine optimale Vermögensübertragung sicherzustellen.

Nachfolgeplanung

Als Ihre spezialisierten Anwälte im Erbrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Nachfolgeplanung. Dies umfasst die rechtliche Gestaltung, um eine reibungslose Vermögensübertragung zu gewährleisten. Dabei helfen wir Ihnen, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Unternehmensstrukturen und -vereinbarungen, der steuerlichen Optimierung und der Bewertung Ihres Vermögens.

Zudem helfen wir bei der Versorgung von Minderjährigen oder Erben mit besonderen Bedürfnissen und bieten Unterstützung bei der Planung für den Ernstfall. Da die Verhandlung mit beteiligten Parteien bei der Nachfolgeplanung unerlässlich ist, kümmern wir uns um die Kommunikation, um eine harmonische Nachfolge zu gewährleisten.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein Rechtsgebiet des Erbrechts, das den Anspruch nahe stehender Personen auf einen Mindestanteil am Nachlass regelt, auch wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht als Erben bedacht wurden. Es gewährt bestimmten Familienmitgliedern, in der Regel den Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder) und dem Ehepartner, einen gesetzlich festgelegten Anteil am Vermögen des Erblassers.

Unsere Beratung umfasst die Klärung komplexer Fragen des Pflichtteilsrechts. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu verstehen und Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Pflichtteil zu klären. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung wünschen – wir sind gerne für Sie da.

Erbschaftssteuer

Als Rechtsanwälte im Bereich des Erbrechts unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der rechtlichen Gestaltung von Erbschaften, sondern auch bei der Optimierung der steuerlichen Aspekte. Die Erbschaftssteuer kann einen erheblichen Einfluss auf das übertragene Vermögen haben, daher ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen im Voraus zu berücksichtigen.

Unser erfahrenes Team von Anwälten für Erbrecht kennt sich mit den einschlägigen steuerlichen Bestimmungen aus und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Erbschaft steueroptimiert zu gestalten. Hierfür analysieren wir Ihr Vermögen, berücksichtigen Ihre individuellen Umstände und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um die Steuerlast zu minimieren. Wir informieren Sie über die geltenden Freibeträge und Steuersätze im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer und zeigen Ihnen mögliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, um Ihr Vermögen bestmöglich zu schützen. Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Vergünstigungen, wie beispielsweise die Verschonungsregelungen für Familienunternehmen oder den besonderen Schutz von gemeinnützigen Stiftungen.

Darüber hinaus bieten wir eine Beratung zu den Auswirkungen der Erbschaftssteuer auf Ihr Vermögen. Wir klären Sie über mögliche steuerliche Belastungen auf und erläutern Ihnen die verschiedenen Optionen zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Wir helfen Ihnen dabei, eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Steuerlast zu erhalten und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steueroptimierten Lösungen.

Unsere Expertise im Bereich der steuerlichen Aspekte von Erbschaften ermöglicht es uns, Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung zu bieten. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und anderen Fachexperten zusammen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte Ihrer Erbschaft berücksichtigt werden und Sie von den besten Lösungen profitieren.

Erbauseinandersetzung

Nicht immer wird ein Testament von den Erben anerkannt, vor allem wenn der Erblasser gezielt Personen vom Erbe ausschließt oder eine Erbengemeinschaft hinterlässt. Zudem wird eine Enterbung nicht immer rechtsicher aufgesetzt, da zunächst den nächsten Angehörigen und dem Ehepartner erst einmal der Pflichtteil vom Erbe zusteht. Dieser kann wiederum nur entzogen werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Gründe vorliegen. Bei entfernten Verwandten ist das Verfahren deutlich einfacher, eine Begründung ist nicht erforderlich. Ob und wie Sie sich gegen eine Enterbung wehren oder Ihren diesbezüglichen Willen als Erblasser durchsetzen können, besprechen wir gerne mit Ihnen in einer ausführlichen Beratung.

Weitere Erbauseinandersetzungen können auf Sie zukommen, wenn die Erbengemeinschaft sich in Bezug auf die Verwertung des Nachlasses nicht einig ist. Im Falle von beispielsweise vererbten Immobilien und dem Wunsch der Miterben nach einem Verkauf zur schnellen Auszahlung ihres Anteils besteht die Gefahr einer Versteigerung, falls keine Einigung über die Verwertung erzielt werden kann.

Unsere Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten beim Thema Erbrecht kompetent und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen, um eine Einigung zu erzielen. Sollten Sie Befürchtungen für den Erbfall hegen – besprechen Sie alle Details und Fragen zum Thema Erbe in aller Ruhe mit uns bei einem Termin in unserer Kanzlei in Heidelberg, Ludwigshafen oder Weinheim.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das Ihnen ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer rechtlich fundierten und wirksamen Vorsorgevollmacht. Dafür analysieren wir Ihre individuelle Situation, berücksichtigen Ihre Bedürfnisse und Wünsche und legen den Umfang der Vollmacht entsprechend fest. Als erfahrene Anwälte kennen wir die rechtlichen Anforderungen und Formalitäten, die für eine gültige Vorsorgevollmacht erforderlich sind, und können sicherstellen, dass das Dokument den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Schenkungsrecht

Eine Schenkung liegt vor, wenn jemand einer anderen Person unentgeltlich ein Vermögensgut überträgt, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Das Schenkungsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schenkungen fest und regelt unter anderem die Voraussetzungen, Formvorschriften, Rechtsfolgen und mögliche Beschränkungen von Schenkungen.

Als Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht helfen wir Ihnen bei verschiedenen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Schenkungen. Dazu gehören die rechtliche Beratung und Gestaltung von Schenkungsverträgen, die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen, die Unterstützung bei Rückforderungsansprüchen oder die Klärung von Beschränkungen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen.

Langjährige Erfahrung als Anwälte im Erbrecht

Rechtsanwalt Herr Dr. Gerd Widmayer und Rechtsanwältin Frau Marina Eichhorn verfügen über langjährige Erfahrungen als Fachanwälte im Bereich Erbrecht. Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei der Gründung von gemeinnützigen Stiftungen und Einbringen eines Nachlasses in gemeinnützige Stiftungen. Dieses gilt gleichermaßen bei selbstständiger und unselbstständiger Gründung – z. B. unter dem Dachverband der Universität Heidelberg oder ähnlichen Institutionen. Durch Kooperationen mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir auch Aspekte und Fragen zum Erbrecht sowie der Schenkungssteuer klären.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags? Wünschen Sie eine Testamentsberatung oder sehen Sie sich mit einer Erbauseinandersetzung konfrontiert? Dann sollten Sie direkt einen Termin in unserer Kanzlei in Heidelberg oder in unseren Zweigstellen in Ludwigshafen oder Weinheim vereinbaren – wir kümmern uns engagiert um Ihr Anliegen zum Thema Erbrecht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.







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