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Mit einer Testamentsberatung den Nachlass gestalten

Die gesetzliche Erbfolge entspricht vielfach nicht den Wünschen des Erblassers. Ohne das gestaltende Testament entstehen unter Umständen anlässlich eines Todesfalls gleichermaßen komplizierte wie konfliktreiche rechtliche Konstrukte wie die Erbengemeinschaft. Wer also seinen Nachlass nach seinen persönlichen Vorstellungen regeln will und seinen Erben langwierige sowie teure rechtliche Auseinandersetzungen über das Erbe ersparen möchte, kommt an einem Testament nicht vorbei. Allerdings können Testamente durchaus von unterschiedlicher Qualität sein. Manche werfen am Ende mehr Fragen auf als sie beim Nachlass regeln oder leiden an Formfehlern, die zu einer Unwirksamkeit führen können. Wir haben uns in der Kanzlei Widmayer an unserem Hauptstandort in Heidelberg sowie unseren Zweigstellen in Ludwigshafen und Weinheim auch auf das Erbrecht spezialisiert. Die professionelle Testamentsberatung ist uns dabei besonderes Anliegen.

Testament ist nicht gleich Testament

Testamente müssen sich an den jeweiligen Umständen und der besonderen Situation des einzelnen Falles orientieren. Wenn wir in der Kanzlei Widmayer unsere Mandanten zur Gestaltung eines Testaments beraten, beachten wir sorgfältig die Interessen des Erblassers und die entsprechende erbrechtliche Situation. So erfordern Testamente unter Eheleuten andere rechtliche Prämissen, als letzte Verfügungen eines kinderlosen Singles, der beispielsweise bestimmte Neffen oder Nichten in seinem Nachlass über ein Vermächtnis berücksichtigt wissen möchte. Bei der Gestaltung eines Testaments kann es auch darum gehen, bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, beziehungsweise ihren Anteil am Erbe auf den Pflichtteil zu begrenzen. Rechtlich besonders anspruchsvoll und kompliziert können sich Testamentsgestaltungen im Kontext von Unternehmensnachfolgen darstellen. Sie finden insbesondere in Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerd Widmayer in der Kanzlei Widmayer einen ebenso kompetenten wie erfahrenen anwaltlichen Ansprechpartner, da er einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte seit Jahren im Bereich des Erbrechts und der Testamentsgestaltung setzt.

Ein Testament bei der Erstellung

Professionelle Testamentsberatung durch die Kanzlei Widmayer

Formelle Aspekte eines Testaments

Testamente haben stringente Formvorschriften, deren Missachtung zur Unwirksamkeit des eigenhändigen Testaments führen kann. Das Erfordernis der Eigenhändigkeit bezieht sich sowohl auf den gesamten Wortlaut des Dokuments, als auch auf die Unterschrift. Weiterhin soll in Testamenten angegeben werden, wann und wo sie verfasst wurden. Die Position der Unterschrift befindet sich direkt unter dem Text am Ende des Testaments. Will man später Ergänzungen vornehmen, haben diese ebenso handschriftlich und mit einer gesonderten Unterschrift versehen zu erfolgen. Wichtig ist auch die Lesbarkeit des Testaments. Unleserliche sowie maschinell per Schreibmaschine, beziehungsweise mit dem Computer verfasste Testamente sind nicht rechtlich wirksam. Wenn wir Sie in der Kanzlei Widmayer zu Testamenten beraten, widmen wir diesen Formvorschriften genügend Raum und überprüfen Ihre Verfügung von Todes wegen auf etwaige Formfehler.

Weitere Aspekte der Testamentsberatung in der Kanzlei Widmayer

Sinne des Erblassers umfasst, sich zum Beispiel mit einem Pflichtteil oder einer speziellen Regelung für Eheleute im Sinne eines Berliner Testaments auseinandersetzen, wird seine Umsetzung kompliziert bis unmöglich, wenn es nicht auffindbar ist oder verschiedene Versionen des Dokuments Verwirrung stiften. Gleichermaßen kommt auch der Testamentsvollstreckung und Nachlasspflege erhebliche praktische Bedeutung zu. Wir legen deshalb in der Kanzlei Widmaier großen Wert darauf, auch diese Aspekte der Hinterlegung und Durchführung Ihrer Verfügungen in die Testamentsberatung mit einzubeziehen. Dr. Widmayer hat außerdem jahrelange Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger.

Der Erbvertrag als Alternative zum Testament

Testamente sind Verfügungen von Todes wegen. Neben Testamenten bieten auch Erbverträge die Möglichkeit, über den Tod hinaus den Nachlass zu regeln. In der Kanzlei Widmaier werden Sie ebenso kompetent zu den Vor- und Nachteilen von Erbverträgen beraten. Erbverträge und Testamente unterscheiden sich insbesondere in einem wichtigen Punkt. Testamente sind jederzeit während der Lebenszeit des Erblassers widerruflich. Dagegen schafft der Erbvertrag für den späteren Erben eine rechtlich bereits gesicherte Stellung in Form einer Anwartschaft. Vielfach werden in der Rechtspraxis Erbverträge mit Ehe-Verträgen verbunden. Wir stellen Ihnen gern entsprechende Gestaltungen vor.

Kompetente Testamentsberatung im Raum Heidelberg

Die Kanzlei Widmayer ist die erste Anlaufstelle in der Region Rhein-Neckar, wenn es um Verfügungen von Todes wegen wie Testamente geht. Eine kompetente Testamentsberatung sichert eine Nachlassgestaltung nach Ihren Wünschen. Überlassen Sie Ihren Nachlass nicht dem Zufall, respektive der gesetzlichen Erbfolge. Mit Standorten in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim sind wir in Bereich Rhein und Neckar immer in Ihrer Nähe, wenn es um Erbrecht, Testamente und den Pflichtteil geht.