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Eine Scheidung ist an zahlreiche Formalitäten und vordefinierte Abläufe geknüpft. Unter anderem setzt ein Scheidungsantrag die Übermittlung verschiedener Dokumente voraus. Obwohl Sie hier sicherlich keine Herkulesaufgabe erwartet, sollten Sie dennoch genau darüber informiert sein, welche Scheidungsunterlagen benötigt werden.
Fakt ist: Im Rahmen einer Eheschließung wird eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, die nur durch ein Gericht wieder aufgehoben werden kann. Da in der Regel beide Partner an einem schnellen und reibungslosen Ablauf interessiert sind, sollten wichtige Unterlagen für die Scheidung möglichst zeitnah eingereicht werden.
Wie Sie hier im Idealfall vorgehen, erfahren Sie im Folgenden.
In Deutschland ist im Rahmen einer Scheidung per Gesetz eine anwaltliche Vertretung zumindest des Antragstellenden verpflichtend vorgeschrieben. Sie als Privatperson haben also keine Möglichkeit, die Unterlagen für die Scheidung eigenständig beim zuständigen Familiengericht einzureichen.
Heißt: Die Stellung eines Scheidungsantrags kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen..
Beim ersten Dokument Ihrer Scheidung handelt es sich demnach zunächst um eine anwaltliche Vollmacht. Im Rahmen dieser beauftragen Sie den Anwalt mit der Stellung des Scheidungsantrags sowie der Durchführung aller Maßnahmen, die für das Scheidungsverfahren notwendig sind.
Erst nach erfolgter Erteilung der Vollmacht wird der Scheidungsantrag durch Ihren Anwalt an das zuständige Familiengericht übersandt. Den genauen Aufbau dieses Dokuments regelt §113 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Den optimalen Zeitpunkt zum Einreichen des Scheidungsantrags können Sie im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs erörtern.
Als Anlage zum Scheidungsantrag sind diverse weitere Unterlagen für die Scheidung einzureichen. Diese sollten Sie im Idealfall eigenständig und möglichst mit Erteilung der anwaltlichen Vollmacht bereits zur Verfügung stellen.
Generell gilt: Je früher alle erforderlichen Dokumente für die Scheidung vorliegen, desto schneller kann diese vom zuständigen Familiengericht vollzogen werden.
Zwingend erforderlich als Anlage zum Scheidungsantrag sind folgende Unterlagen, die in der Regel im gemeinsamen Familienstammbuch zu finden sind:
Je nach individueller Lebenssituation können diverse weitere Dokumente für die Scheidung erforderlich sein. Welche das sind, muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung erfolgen.
Die am häufigsten vertretenen ergänzenden Unterlagen sind folgende:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Widmayer und Uhl in Heidelberg beraten Sie gern und beschaffen gemeinsam mit Ihnen die nötigen Unterlagen für Ihren Scheidungsantrag. Auch in Angelegenheiten zum Trennungsjahr, sowie zum Sorgerecht und Unterhalt sind wir für Sie da. Sie haben Fragen oder möchten einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung vereinbaren? Rufen Sie einfach an, wir sind stets gerne für Sie da!