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Sorgerecht und Kindesunterhalt – bei Unklarheiten lieber zum Rechtsanwalt

Das Sorgerecht und der Kindesunterhalt gehören zu den streitigsten Themenfeldern bei Trennung, Scheidung und zwischen Eltern, die nie zusammengelebt haben. Oftmals müssen Väter ihre Rechte in diesem Kontext erst einklagen. Bei einer Scheidung gehören beide Bereiche zu den Kindschaftssachen. Das sind Scheidungsfolgesachen, die im Regelfall auf Antrag im Verbundverfahren zusammen mit der Scheidung geregelt werden.

Das Leitbild des Gesetzgebers beim Sorgerecht ist die gemeinsame Ausübung dieses Rechts durch beide Eltern. Das ist aber nicht immer in allen Fällen tatsächlich durchführbar. Unterhaltszahlungen durch Unterhaltsverpflichtete haben für die Empfänger in aller Regel einen wirtschaftlich existenziellen Charakter. Hier ist insbesondere bei ausbleibender Zahlung deshalb schnelles rechtliches Handeln gefragt. Wir sind im Sorgerecht und beim Kindesunterhalt Ihre kompetenten sowie engagierten Ansprechpartner.

Was ist das Sorgerecht?

Das Sorgerecht ist entgegen seiner Bezeichnung nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Eltern obliegt das Recht und die Pflicht, für Kinder zu sorgen. Dabei bezieht sich diese Sorge auf die Personensorge und die Vermögenssorge. Bei der Ausübung des Sorgerechts steht das Kindeswohl an erster Stelle. Unabhängig von der Sorgerechtsfrage gibt es außerdem ein Umgangsrecht, das gleichermaßen auch als Umgangspflicht zu begreifen ist. Regelmäßig ist das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam übertragen. Auf Antrag kann ein Elternteil das Sorgerecht für sich allein beanspruchen. Dann muss das Familiengericht über diesen Antrag entscheiden und kann es einem Elternteil übertragen.

Familie und Richterhammer - Grafik Familienrecht

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?

Auch, wenn der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als Idealfall ansieht, kann es im Einzelfall besser sein, einem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen. Hier kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an. Gerade bei einer Trennung oder Scheidung kommt es häufig zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den Eltern. Das kann dazu führen, dass diese über die Trennungs- und Scheidungssituation hinaus nicht mehr in der Lage sind, das gemeinsame Sorgerecht zum Wohle der Kinder vernünftig gemeinsam auszuüben. Auch aus praktischen Erwägungen, zum Beispiel bei einer großen Entfernung zwischen den elterlichen Wohnsitzen oder einer längerfristigen Abwesenheit des einen Elternteils kann das alleinige Sorgerecht die bessere Lösung sein. Sie müssen in diesem Zusammenhang immer bedenken, wie viele Einzelfallentscheidungen im Alltag vom Sorgerecht umfasst werden. Da geht es um schulische Belange des Kindes und seinen weiteren Lebensweg. Wenn Eltern hier nicht vernünftig zusammenwirken können, kann es sinnvoll sein dem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu übertragen, der den Alltag mit den Kindern hauptsächlich bestreitet. Dies kann gegebenenfalls auch mittels einer widerrufbaren Vollmacht geschehen.

Was ist Kindesunterhalt?

Eltern haben regelmäßig gemeinsam für den Unterhalt eines Kindes zu sorgen. Da in einem intakten Familienverbund dieser Unterhalt in der Regel als Naturalunterhalt geleistet wird, schenken Eltern dem Thema oft erst Beachtung, wenn es zu Trennung und Scheidung kommt. Da die Eltern bei einer Scheidung ihr gemeinsames Leben aufgeben und danach getrennt sind, kann auf eines der Elternteile jetzt eine Verpflichtung zum Barunterhalt zukommen. Der Gesetzgeber hat dabei die existenzsichernde Wirkung der Unterhaltsverpflichtung im Blick. Dementsprechend wichtig ist ihm die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.

Unterlassungen sind hier strafbewehrt und können für die Betroffenen erhebliche Rechtsfolgen haben. Auch muss der Unterhaltsverpflichtete in aller Regel den größten Teil seines Einkommens einsetzen, um Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Der ihm in Mangelfällen verbleibende Selbstbehalt ist sehr gering angesetzt.

Der Kindesunterhalt und die damit verbundenen Fragen tragen häufig zu der emotional aufgeheizten Stimmung im Fall einer Trennung und/oder Ehescheidung bei. Wir helfen Ihnen, mit dieser emotionalen Ausnahmesituation insgesamt fertig zu werden und zum Wohle der Kinder Unterhaltsforderungen konsequent durchzusetzen. Unterhaltsverpflichtete unterstützen wir bei der Bewertung, Überprüfung und Einordnung von Forderungen.

Fragen zur Unterhaltspflicht

Bei der Berechnung des Unterhaltsbetrages für Kinder kommt es auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an. Dieser muss jedoch alles versuchen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Die Höhe des Unterhalts wird in der Regel an Tabellen von Oberlandesgerichten, wie der Düsseldorfer Tabelle ausgerichtet.

Dort sind Unterhaltsbeträge für Kinder nach deren Alter gestaffelt pauschaliert angegeben. Diese Tabellen werden regelmäßig in der Höhe angepasst. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gegeben und darüber hinaus, wenn das Kind sich noch in der allgemeinen Schulbildung befindet oder dann eine Ausbildung oder ein Studium begonnen wird. Es können bei Unterhaltsverpflichtungen viele komplizierte Situationen und Rechtsfragen auftreten.

Bild von der Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt steht immer an erster Stelle. Dahinter muss regelmäßig auch Ehegattenunterhalt zurückstehen, beispielsweise, wenn
sich der Unterhaltsverpflichtete neu bindet und ein weiteres Kind dazukommt. In diesen sogenannten Mangelfällen wird zunächst das
verfügbare Einkommen auf die Kinder verteilt, bevor Ehegatten zum Zug kommen können. Viele Probleme können sich auch im Zusammenhang mit der Berechnung des Einkommens ergeben, das der Verpflichtete für den Unterhalt einsetzen muss. Suchen Sie hier im Zweifelsfall zeitnah kompetente Beratung bei uns, gleich, ob Sie zum Unterhalt verpflichtet sind oder Unterhalt von einem Unterhaltsverpflichteten zu bekommen haben.

Verletzungen der Unterhaltspflicht

Wer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, macht sich strafbar. Allerdings hält auch diese Drohung viele Unterhaltsverpflichtete nicht davon ab, die Unterhaltspflicht zu verletzen. Für die Unterhaltsempfänger kann eine solche Situation schnell existenziell bedrohlich werden. Hier kommt unter Umständen ein Unterhaltsvorschuss von staatlicher Seite in Betracht. Wir helfen Ihnen dabei, solche Ansprüche beim Jugendamt geltend zu machen, zum Beispiel, wenn der Unterhaltsverpflichtete abtaucht und nicht auffindbar ist.

Leistungen der Kanzlei Widmayer

Wir sind Ihre erste Adresse in der Region Heidelberg-Ludwigshafen-Weinheim, wenn es um Sorgerecht und Kindesunterhalt geht. Dabei verhelfen wir auch Vätern, die nicht mit der Kindesmutter verheiratet sind und/oder mit ihr zusammenleben zu ihrem Sorge- und Umgangsrecht. Gleich, ob es um Sorgerecht und Kindesunterhalt bei Scheidung, Trennung oder in anderen Lebenssituationen geht, Sie dürfen in diesem Bereich unserer Kompetenz, Erfahrung und einer einfühlsamen Beratung vertrauen. Wir stehen auch minderjährigen und volljährigen Kindern zur Verfügung, wenn diese Kindesunterhalt gegen ihre Eltern geltend machen müssen.