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Die Patientenverfügung – mit uns rechtssicher und verbindlich

Immer mehr Menschen wollen Ihre Angelegenheiten vorausschauend auch in Situationen selbstbestimmt regeln, in denen sie durch Krankheit oder andere Ereignisse nicht zur Äußerung eines eigenen Willes in der Lage sind. Dafür bietet sich eine Patientenverfügung an, die noch von weiteren Dokumenten begleitet werden sollte. Es ist dabei nicht einfach, seinen Willen vorausschauend eindeutig und wirksam festzulegen, denn die rechtlichen Hürden sind hier hoch. Wir sind erfahren im Medizinrecht und stehen Ihnen in der Rechtsanwaltskanzlei Widmayer im Raum Heidelberg zum Thema zur Verfügung. Sie werden bei uns nicht nur kompetent zur Patientenverfügung beraten. Wie sorgen auf Wunsch auch für eine rechtssichere Abfassung weiterer wichtiger Vorausverfügungen. Rechtlich verbindliche Informationen zu Patientenvollmachten erhalten Sie nur bei Anwälten, Notaren und Verbraucherberatungsstellen, aus medizinsicher Sicht werden Sie beim Hausarzt beraten.

Was ist eine Patientenverfügung und was gelten für Voraussetzungen für ihre Abfassung?

Die Patientenvollmacht ist die bekannteste Vorausverfügung. Mit ihr entscheidet man über bestimmte medizinische Maßnahmen vorausschauend für den Fall, dass man an der Willensäußerung gehindert ist. Zum Beispiel kann man verfügen, dass lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen. Hier sollte man nicht davon ausgehen, dass ohne eine Patientenverfügung der eigene Wille maßgeblich ist, selbst, wenn etwa der Ehegatte diesen mutmaßlichen Willen an den Arzt weitergibt. Patientenvollmachten entlasten auch die Angehörigen bei ihrer großen Verantwortung.

Gang in einem Krankenhaus

Genaue Beschreibung entscheidend

Allerdings würde genau diese Formulierung für die Wirksamkeit einer solchen Verfügung nicht ausreichen. Tatsächlich müssen zu unterlassende medizinische Maßnahmen möglichst genau und detailliert beschrieben werden, damit Ärzte und Angehörige aus der Verfügung verpflichtet werden. Hier würde man also etwa formulieren müssen, dass man nicht an Beatmungsgeräte jedweder Art angeschlossen werden möchte. Auch diese Formulierung kann weitere Fragen angesichts der näheren Umstände aufwerfen.
Gilt dieser Wunsch immer oder nur für den Fall, dass eine weitere Verbesserung des gesundheitlichen Zustands nicht zu erwarten ist? Als medizinischer Laie weiß man oft nicht, welche medizinischen Maßnahmen zur Lebensverlängerung überhaupt möglich und üblich sind.

Lassen Sie sich in der Rechtsanwaltskanzlei Widmayer deshalb fachkundig zur möglichen Abfassung Ihrer Patientenverfügung beraten. Als versierte Anwälte im Medizinrecht helfen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen im Kontext der Patientenverfügung weiter. Wir erklären Ihnen zum Beispiel, wo Sie die Verfügung so hinterlegen, dass sie im Ernstfall gefunden und befolgt wird. Auch ratsuchenden Angehörigen stehen wir gern beratend zur Verfügung, wenn es um den Inhalt einer Patientenverfügung und den Schlussfolgerungen daraus geht.

Aktueller Willen maßgeblich

Patientenverfügungen sollen den aktuellen Willen des Verfügenden abbilden. Deshalb empfiehlt sich nicht nur eine handschriftliche Abfassung und die für die Wirksamkeit formal erforderliche eigenhändige Unterschrift, sondern auch eine jährliche Bestätigung der festgelegten Wünsche.

Welche weiteren Vorausverfügungen gibt es?

Die Patientenverfügung ist nur ein Teil möglicher Vorausverfügungen. Sollten Sie dazu nicht mehr in der Lage sein, wünschen Sie sich sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre geschäftlichen Angelegenheiten regelt und betreut. Auf rein privatrechtlicher Ebene ist hierzu eine Vorsorgevollmacht nützlich, mit der Ihre Vertrauensperson zum Beispiel Ihre Geldangelegenheiten regelt. Dabei sollten Sie allerdings wissen, dass eine durch Vorsorgevollmacht eingesetzte Person keiner Kontrolle unterliegt. Wollen Sie in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite sein, ist eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl. Die Einsetzung eines Betreuers erfolgt in einem gerichtlich festgelegten Verfahren. Der Betreuer unterliegt der richterlichen Kontrolle. Durch eine Betreuungsverfügung sorgen Sie dafür, dass Sie bei der Auswahl des Betreuers im Vorfeld entscheiden. In der Regel muss das Gericht Ihrem Vorschlag entsprechen und dem von Ihnen festgelegten Handlungsrahmen für die Betreuung folgen. Sie vermeiden damit, dass fremde Personen als Betreuer eingesetzt werden, wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können.

Lassen Sie sich in der Rechtsanwaltskanzlei Widmayer in Heidelberg und Umgebung zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungsverfügung
informieren.

Vorausverfügungen rechtssicher und wirksam gestalten

In der Rechtsanwaltskanzlei Widmayer sind wir für Sie bei Fragen und Gestaltungen von Vorausverfügungen für Sie da. Mit unseren Büros in Heidelberg, Weinheim und Ludwigshafen haben Sie im gesamten Rhein-Neckar-Kreis immer kurze Wege zu uns.