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Berufsunfähigkeit – wir helfen, Ihren Anspruch durchzusetzen

Viele Menschen sichern sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit einer Versicherung ab (BU-Versicherung). Tritt der Versicherungsfall ein, verweigern viele Versicherer die Zahlung oder kürzen die vereinbarte Leistung. Oftmals entstehen argumentative Einfallstore zur Leistungsverweigerung bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Widmayer Rechtsanwälte in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim verfügen über große Erfahrung im Umgang mit BU-Versicherungen. In unserer Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen deshalb bereits ab Abschluss einer BU-Versicherung zur Verfügung. Wir vertreten ihre Interessen im Falle einer Zahlungsverweigerung oder Kürzung außergerichtlich und gerichtlich.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Allgemein gesprochen kann bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit der Betroffene aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität seine berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben. Zur Absicherung dieses Lebensrisikos bieten BU-Versicherer eine Rente für den BU-Fall an. Probleme bei der Einschätzung eines BU-Falles ergeben sich unter anderem daraus, dass möglicherweise Reste einer Berufsfähigkeit verbleiben. Es kommt häufig auf die genaue Ausgestaltung des BU-Versicherungsvertrages an, wenn die Frage aufkommt, ob der Versicherte im BU-Fall auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was müssen Versicherer bei BU zahlen?

Versicherungsrechtlich ist der BU-Fall mit einer Prognose verbunden. Die Zahlungspflicht tritt ein, weil der Versicherte voraussichtlich auf Dauer seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. In aller Regel gilt man als berufsunfähig, wenn man in dem ausgeübten Beruf weniger als 50 Prozent der bisher geleisteten Arbeit erbringen kann. Dabei werden die durchschnittlichen Arbeitsstunden als Bewertungsgrundlage herangezogen. Geht man von der klassischen 40 Stundenwoche aus, würde also eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen sein, wenn nur noch 20 Stunden der Arbeit geleistet werden können. Wer gegenüber dem Versicherer einen BU-Fall geltend machen will, muss ein bestimmtes Antragsverfahren durchlaufen. Die Arztdiagnose spielt eine Schlüsselrolle, weil diese die eingeschränkte oder nicht mehr gegebene Berufsfähigkeit belegt. Lassen Sie sich von uns beraten, wie eine nicht mehr vorhandene Berufsfähigkeit darzustellen ist.

Die Versicherung zahlt nicht und jetzt?

Nicht selten bestreiten die BU Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalls und eine BU des Antragstellers. In anderen Fällen kommt es zur Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den BU-Versicherer, mit der Maßgabe, dass der Versicherungsnehmer falsche Erklärungen gemacht habe. Auch die sogenannte abstrakte Verweisung ist ein beliebtes Mittel der Versicherer, sich ihrer Zahlungspflicht rechtlich zu entziehen. Sie verweisen den Versicherungsnehmer in diesem Fall auf eine andere Tätigkeit, die er nach ihrer Auffassung auch bei den vorliegenden Beeinträchtigungen weiterhin ausüben kann, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Daneben kann eine behauptete Obliegenheitsverletzung Grundlage der Zahlungsverweigerung sein. Die Widmayer Rechtsanwälte werden zunächst außergerichtlich, wenn erforderlich auch gerichtlich mit einem Nachprüfungsverfahren die Ansprüche gegen den BU-Versicherer geltend machen. Oftmals geht es hier nicht um eine endgültige Zahlungsverweigerung des Versicherers, sondern um eine Verschleppung des Antragsverfahrens und eine Verzögerung der Zahlung. Für den Betroffenen wird beides schnell existenziell, weil er nicht über die Rente verfügen kann.

BU-Versicherung – im Idealfall nur mit Rechtsanwaltskanzlei

Viele Menschen unterschätzen die Komplexität des Themas Berufsunfähigkeit und potentielle Fallstricke von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Idealerweise begleiten wir Sie bereits bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrages, indem wir die exakte Ausgestaltung der Vertragsbedingungen prüfen und bewerten, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Die Widmayer Rechtsanwälte lassen Sie auch nicht allein, wenn Sie erst im Versicherungsfall an uns herantreten. Wir wissen aus Erfahrung, wo die entsprechenden Probleme mit BU-Versicherern verborgen sind, wenn diese die Zahlung verweigern. Lassen Sie sich daher schon im Antragsverfahren bei Geltendmachung des BU-Falles von uns beraten und begleiten. Man kann bei der Antragstellung Fehler machen, die dem Versicherer Argumente liefern, seiner Zahlungspflicht nicht nachzukommen. Stellen Sie deshalb den Antrag mit unserer Hilfe. Wir unterstützen Sie weiterhin dabei, eine Arztdiagnose und ein Nachprüfungsverfahren argumentativ zu ihren Gunsten darzulegen sowie zu bewerten. Wir sind im Rhein-Neckar-Kreis unter anderem in Heidelberg sowie an zwei weiteren Standorten regional jederzeit für Sie ansprechbar.