Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – wir sind Ihre Spezialisten aus Heidelberg
Schon bei der Ausformulierung und Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages ist der gesetzliche Rahmen einzuhalten, auch wenn Details durchaus variabel vereinbart werden können. Wir beraten Sie gerne, sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Der Ihnen unterbreitete Arbeitsvertrag Ihren Interessen entspricht. Ebenso zuverlässig stehen wir an Ihrer Seite, sehen Sie sich mit einer Abmahnung oder Kündigung konfrontiert. Zunächst prüfen wir die konkreten Gegebenheiten sowie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Dazu benötigen wir von Ihnen alle relevanten Informationen und bauen auf Ihre Offenheit: Nur wenn uns die Hintergründe genau bekannt sind, können wir den Kündigungsschutz wirksam für Sie geltend machen. Sollte die Kündigung unausweichlich sein, nutzen wir für Sie alle Möglichkeiten, die Lohnzahlung auch bei einer eventuellen Freistellung zu sichern und eine Abfindung auszuhandeln.
Erhalten Sie also eine Abmahnung oder eine Kündigung, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Bewahren Sie die Ruhe, wir prüfen den Kündigungsschutz und werden alle Rechtsmittel für Sie ausschöpfen.
Schwerbehinderung, Mutterschutz und Elternzeit – wir wahren Ihre Rechte
Selbstverständlich stehen wir engagiert an Ihrer Seite, um den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte durchzufechten: Wir beraten Sie umfassend, erarbeiten eine gemeinsame Strategie und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht – darauf können Sie sich verlassen. Ebenso professionell gehen wir vor, wenn Ihre Arbeitnehmerrechte im Mutterschutz oder während der Elternzeit beschnitten zu werden drohen. Lassen Sie sich nicht verunsichern und besprechen Sie sich mit uns: Wir werden den jeweiligen Sachverhalt detailliert prüfen, mit den geltenden Gesetzen abgleichen und bei Bedarf aktiv für Ihre Interessen eintreten.
Sehen Sie sich arbeitsrechtlichen Restriktionen ausgesetzt, rufen Sie uns bitte kurzfristig zur Terminvereinbarung an. Wir werden Ihnen bereits am Telefon mitteilen, welche Unterlagen wir zur Einschätzung der Situation und für eine kompetente Beratung benötigen.
Arbeitszeugnis, Änderungskündigung und Mobbing – wir stehen an Ihrer Seite
Ein großes Thema ist die Befristung von Arbeitsverträgen. Ist ein solcher Arbeitsvertrag nicht korrekt aufgesetzt, kann er als unbefristet gelten – das prüfen wir sehr gerne für Sie. Ebenso gehen wir bei Vereinbarungen zur Teilzeit vor, da hier in der Praxis oft genug Missbrauch festgestellt werden muss: Sie erhalten zwar weniger Geld, arbeiten aber fast genauso viel wie Vollzeitkräfte. Sollte dies der Fall sein oder Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht nutzen wir die aktuelle Rechtsprechung in Ihrem Interesse aus.
Besonders sensibel, aber konsequent gehen wir gegen Mobbing vor: Naturgemäß ist es schwer, den Psychoterror durch Kollegen oder den Arbeitgeber zu belegen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und haben hier das Arbeitsrecht auf unserer Seite: Im Arbeitsschutzgesetz gilt Mobbing als psychische Gefahr, die im Interesse der Beschäftigten niedrig gehalten werden sollte. Schritt für Schritt werden wir mit Ihnen die Verursacher und Zuständigkeiten herausarbeiten, um eine wirkungsvolle Strategie für Sie zu entwickeln. Wir stehen in jedem Fall an Ihrer Seite und werden klare Grenzen aufzeigen.