Familienrecht – Ihr Anwalt aus Heidelberg
Eine Scheidung oder Trennung ist immer eine sehr persönliche Angelegenheit, die nicht nur mit emotionalen Verletzungen, sondern oft genug auch mit unangenehmen Auseinandersetzungen und weitreichenden Folgen einhergeht. Was einst mit großen Träumen begann, bedarf oft genug einer anwaltlichen Begleitung, um eine Einigung zu wichtigen Punkten wie Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinnstreitigkeit beziehungsweise Versorgungsausgleich herbeizuführen. Selbstverständlich stehen wir kompetent an Ihrer Seite, um bei einer ehelichen Trennung Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. Das Scheidungsrecht nimmt nicht umsonst einen zentralen Punkt im Familienrecht ein, wobei das Verfahren an sich nur eine Formalie darstellt. Wichtiger ist die Regelung der Folgen, die sich aus der Ehescheidung ergeben. Hier ist die Lebenspartnerschaft gesondert zu behandeln, da das Scheidungsrecht in diesen Fällen nicht greift, aber trotzdem intensive Verflechtungen aufgelöst werden müssen.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken an eine Scheidung oder wurden Sie von Ihrem Partner mit der Trennung konfrontiert, sollten Sie sich zunächst ausführlich zu Ihren Rechten ggfs. auch zum Thema Unterhalt, beraten lassen. Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Elterliches Sorgerecht und Kindesunterhalt – das Kindeswohl im Fokus
Kinder sind regelmäßig die Leidtragenden bei einer Scheidung, schon aus diesem Grund werden wir bei unseren Beratungenim Familienrecht immer das Kindeswohl im Auge behalten. Sollten keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, empfehlen wir Ihnen die gemeinsame Wahrnehmung des elterlichen Sorgerechts, um Ihren Kindern den Anspruch auf beide Elternteile zu erfüllen. Selbstverständlich geben aber die konkreten Voraussetzungen den Rahmen vor, den wir konsequent für Sie ausschöpfen. Ein wichtiges Thema ist der Kindesunterhalt, der auf der Grundlage des Einkommens des Partners berechnet wird, der nicht für Wohnung und tägliches Leben des Kindes oder der Kinder aufkommen muss. Der dafür zuständige Partner finanziell unterstützt, das machen wir allen Beteiligten klar und werden die berechtigten Ansprüche konsequent durchsetzen.
Sollten Sie Probleme bei der Ausübung des elterlichen Sorgerechtes oder in Bezug auf den Kindesunterhalt auszufechten haben, können wir Sie professionell unterstützen – lassen Sie sich von uns zu den Möglichkeiten beraten.
Ehegattenunterhalt, Zugewinn und Versorgungsrecht – wir regeln das für Sie
Zunächst klären wir den Anspruch auf Trennungsunterhalt und in der Folge auf Ehegattenunterhalt. Liegt kein Ehevertrag vor, der sich diesbezüglich klar äußert, werden die Einkommen der Ehegatten ermittelt und gegeneinander aufgerechnet, aber auch die konkreten Lebensumstände und die aktuelle Rechtsprechung in die Erwägungen mit einbezogen. Ein weiteres Thema ist der Zugewinnausgleich, bei dem die Vermögenszuwächse der Ehepartner während der Ehe geprüft werden. Hierbei fallen auch Schenkungen und Erbschaften eine Rolle, aber auch andere Vermögensgegenstände, die detailliert bewertet werden müssen. Ausschlaggebend ist, ob Sie Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart haben. Der Versorgungsausgleich wiederum befasst sich mit den Rentenanwartschaften, die die Partner während der Ehezeit erworben haben. Jeweils die Hälfte dieser in die Ehezeit fallenden Anwartschaften ist dann an den anderen Ehepartner abzutreten. Selbstverständlich übernehmen wir die teilweise komplizierte Berechnung oder lassen diese durch die zuständigen Stellen bei der Rentenversicherung erstellen.
Beanspruchen Sie Ehegattenunterhalt oder sehen Sie sich mit Ansprüchen konfrontiert, prüfen unsere Rechtsanwälte dies auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. Konsultieren Sie uns dazu – wir wahren engagiert Ihre Rechte vor dem Familiengericht.