Arbeitsrecht: Krankmeldung – rechtliche Pflichten beim Arbeiten
Wenn ein Arbeitnehmer krank und arbeitsunfähig ist, kommen verschiedene arbeitsrechtliche Pflichten auf ihn zu. So muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Die Krankmeldung muss spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag erfolgen. Falls die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, muss bis spätestens zum vierten Tag eine ärztliche Krankschreibung vorliegen, die von einem niedergelassenen Arzt mit Kassenzulassung ausgestellt wurde.Obwohl die grundlegenden Abläufe im Krankheitsfall den meisten Arbeitnehmern bekannt sind, führen Details, Fehlannahmen und Fragen zur Krankmeldung oft zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber.
Um in Bezug auf das Thema umfassend informiert und rechtlich abgesichert zu sein, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht zu wenden. Ein kompetenter Rechtsanwalt in diesem Bereich kann Sie umfassend zu Ihren arbeitsrechtlichen Anliegen beraten. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung, hohe Kompetenz und Feingefühl bei der Beratung und sind damit der ideale Ansprechpartner, um Sie gewissenhaft zu vertreten.
Haben Sie Fragen zum Thema Krankmeldung oder möchten allgemein mehr zum Arbeitsrecht erfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Für Arbeitnehmer: Überblick über unsere Leistungen bei einer Krankmeldung
Selbst bei kurzfristigen Krankheitsfällen ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte verstehen und wissen, wie sie sich korrekt verhalten. Hierbei unterstützen wir Sie mit unseren umfassenden Leistungen beim Thema Krankmeldung:
- Rechtliche Beratung: Wir bieten Ihnen eine eingehende rechtliche Beratung rund um das Thema Krankmeldung. Unsere Anwälte erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und helfen Ihnen dabei, mögliche rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.
- Unterstützung bei der Kommunikation: Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Krankmeldung korrekt einreichen und unterstützen Sie dabei, mögliche Missverständnisse zu klären.
- Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber: Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich Ihrer Krankmeldung haben, vertreten unsere Anwälte Ihre Interessen kompetent und engagiert. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen dabei, eine faire Lösung zu finden.
- Information und Aufklärung: Unsere Anwälte halten Sie über alle relevanten rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit Krankmeldungen auf dem Laufenden und informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten als Arbeitnehmer.
Für Arbeitgeber: Unsere Leistungen bei Krankmeldungen
Als Arbeitgeber ist es wichtig, bei Krankmeldungen Ihrer Mitarbeiter richtig zu handeln und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Mit unseren Leistungen unterstützen wir Sie dabei, einen reibungslosen Ablauf im Umgang mit Krankmeldungen sicherzustellen:
- Prüfung von Krankmeldungen: Wir können eingehende Krankmeldungen Ihrer Mitarbeiter prüfen und bewerten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir legen dabei besonderes Augenmerk auf die formale Korrektheit und den inhaltlichen Aspekt der Krankschreibungen sowie die Einhaltung der Meldefristen.
- Rechtliche Beratung: Unsere Anwälte bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung zum Thema Krankschreibung. Sie erläutern die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und helfen dabei, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber zu verstehen.
- Konfliktlösung: Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten im Zusammenhang mit Krankschreibungen stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Arbeitnehmern zu lösen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
- Rechtliche Vertretung: Falls es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Krankschreibungen kommt, vertreten unsere Anwälte Ihre Interessen außergerichtlich als auch vor Gericht.
- Entwicklung von Richtlinien und Regelungen: Um einen einheitlichen Umgang mit Krankschreibungen zu ermöglichen, unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Umsetzung klarer Richtlinien und Verfahren, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen.
Anwältin für Krankmeldung im Arbeitsrecht – Christina Uhl
In unserer Kanzlei haben Sie mit unserer Anwältin Christina Uhl eine erfahrene Juristin an Ihrer Seite, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Als Expertin auf diesem Gebiet versteht sie die komplexen rechtlichen Aspekte und Herausforderungen, denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gegenüberstehen, wenn es um das Thema Krankheit am Arbeitsplatz geht. Wir bieten Ihnen professionelle Beratung und rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen können. Vertrauen Sie auf die Fachkenntnisse und Erfahrung unserer Anwälte, um eine fundierte Beratung und effektive Lösungen für Ihre Anliegen zu erhalten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen Termin in einer unserer Kanzleien in Heidelberg, Weinheim und Ludwigshafen zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit gewissenhafter Beratung zum Thema Krankmeldung zur Seite.
Was ist der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und Krankschreibung?
Eine Krankmeldung informiert den Arbeitgeber darüber, dass der Mitarbeiter aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht arbeitsfähig ist. Diese Meldung sollte am ersten Krankheitstag noch vor dem Arbeitsbeginn erfolgen.
Währenddessen beschreibt eine Krankschreibung, auch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, ein Dokument, das die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bescheinigt. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und enthält Informationen über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Bescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Krankheit vorgelegt werden, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage krank ist. Mittlerweile wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Die eAU wird direkt von dem krankschreibenden Arzt an die Krankenversicherung des Arbeitnehmers übersendet. Der Arbeitgeber rufen die eAU auf elektronischem Weg bei der Krankenkasse ab, nach dem sich der Arbeitnehmer krankgemeldet hat. Sollte der Arbeitgeber den elektronischen Abruf noch nicht vornehmen, ist ggf. weiter eine Ausdruck dem Arbeitgeber vorzulegen.
Wie sollte eine Krankmeldung erfolgen?
Im Regelfall sollte die Krankmeldung telefonisch erfolgen, kann aber auch per E-Mail vollzogen werden, wenn dabei sichergestellt wird, dass der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person für Krankmeldungen die E-Mail auch liest. Der Arbeitnehmer muss in der Krankmeldung erklären, mit welcher Dauer des Krankenstands er nach derzeitigem Kenntnisstand rechnet. Er muss jedoch nicht angeben, unter welchen Beschwerden oder welcher Erkrankung er leidet. Arbeitgeber können selbst ohne konkreten Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankmeldung vom ersten Tag an die ärztliche Bescheinigung einfordern.
Wofür ist die Krankschreibung wichtig?
Diese Bescheinigung bestätigt ärztlich die Arbeitsunfähigkeit und ist für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber interessant. Der Fortzahlungsanspruch besteht nur für 42 Tage, danach beginnt Krankengeldbezug über die Krankenkassen. Allerdings ist die Beendigung der Lohnfortzahlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, unter anderem muss sich aus den Krankschriften ergeben, dass es sich jeweils um eine identische Erkrankung in dem 42-Tageszeitraum (auch Unterbrechungen möglich) handelt. Diese Frage klärt die Krankenkasse. Zusätzlich hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine absolute Wirkung in dem Sinne, da Arbeitnehmer sich grundsätzlich dazu entscheiden können, früher aus dem Krankenstand an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?
Arbeitnehmer glauben häufig, dass sie nicht gekündigt werden können, während sie krankgeschrieben sind. Diese Annahme ist falsch. Arbeitsrechtlich ist danach zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit oder wegen einer Krankheit/Krankschreibung gekündigt wird. Die Kündigung wegen einer Krankheit stellt in der Regel erhöhte Anforderungen an die Kündigungsgründe. Dagegen kann aus anderen Gründen jederzeit unter den allgemeinen Voraussetzungen auch während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber gekündigt werden.
Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin?
Es gibt keine Standardantwort auf diese Frage. Was während einer Krankschreibung erlaubt ist, richtet sich danach, was den Genesungsprozess des Arbeitnehmers fördert. Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie während einer Arbeitsunfähigkeit dürfen – beispielsweise ob Sie verreisen können – empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt. Das Arbeitsrecht ist komplex und in vielen Teilbereichen ein Fallrecht und richtet sich nach bereits entschiedenen Fällen der Arbeitsgerichte aus.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krankgeschrieben werde?
Wer sich als Arbeitnehmer während des Urlaubs krankschreiben lässt, beeinflusst damit direkt seine Urlaubstage. Der Urlaub gilt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit als nicht angetreten, was bedeutet, dass die Tage wieder gutgeschrieben werden. In diesem Fall wird der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer krank war, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, sondern die entsprechenden Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Darf ich zuhause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, bei Krankheit ihrer Kinder eine festgelegte Anzahl an Tagen zu Hause zu bleiben. Wenn beide Elternteile zusammenleben, stehen einem Arbeitnehmer bis zu zehn sogenannte Kinderkrankentage im Jahr zu. Das Kinderkrankengeld beträgt dann 90 Prozent des Nettoverdienstes des Elternteils. Bei Alleinerziehenden sind es wiederum zwanzig Tage. Der Anspruch gilt je Kind und nur unter der Voraussetzung, dass das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Die Freistellung ist jedoch nur möglich, wenn keine andere Person dazu in der Lage ist, das kranke Kind zu versorgen. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Krankheit des Kindes bestätigt.
Habe ich Anspruch darauf, mich rückwirkend krankschreiben zu lassen?
Unter bestimmten Bedingungen und in Ausnahmefällen kann ein Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ausstellen. Dabei kann er den Arbeitnehmer maximal bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben, wobei auch Wochenenden und Feiertage berücksichtigt werden. In solchen Fällen muss der Arzt sicherstellen, dass die Erkrankung bereits vor dem Ausstellungsdatum der Krankschreibung bestand und der Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage war, sich früher in ärztliche Behandlung zu begeben.