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Die Krankschreibung im Arbeitsrecht

Immer wieder kommt es zu Fragen und Fehlannahmen über die Krankmeldung, Krankschreibung und das Kranksein. Was Sie zum Thema wissen sollten, und wann Sie Ihr Weg besser zu einem kompetenten Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in der Kanzlei Widmayer führen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Krankmeldung und Krankschreibung – darum geht es

Wenn ein Arbeitnehmer krank und arbeitsunfähig ist, kommen im Arbeitsrecht verschiedene Pflichten auf ihn zu. So muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Die Krankmeldung muss spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag erfolgen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage an, muss spätestens am 4. Tag eine von einem niedergelassenen Arzt mit Kassenzulassung ausgestellte Krankschrift vorliegen. Diese grundsätzlichen Abläufe im Krankheitsfall sind den meisten Arbeitnehmern geläufig. Allerdings gibt es zu den Details und einigen weiteren Fragen rund um die Krankmeldung häufiger Streit mit dem Arbeitgeber. Nicht immer ist den Beteiligten auch klar, welche Wirkung eine Krankschrift hat.

Wofür ist die Krankschreibung besonders wichtig?

Sie bestätigt ärztlich die Arbeitsunfähigkeit. Interessant ist sie auch für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Fortzahlungsanspruch besteht nur für 42 Tage, danach beginnt Krankengeldbezug über die Krankenkassen. Allerdings ist die Beendigung der Lohnfortzahlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, unter anderem muss sich aus den Krankschriften ergeben, dass es sich jeweils um eine identische Erkrankung in dem 42-Tageszeitraum (auch Unterbrechungen möglich) handelt. Diese Frage klärt die Krankenkasse. Krankschreibungen haben keine absoluten Wirkungen in dem Sinne, dass Arbeitnehmer nicht entscheiden konnten, früher aus der Krankheit an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Frau am Computer im Home Office

Das Wie bei der Krankmeldung/Krankschreibung

Bereits an die Krankmeldung stellt der Gesetzgeber im Arbeitsrecht verschiedene Anforderungen. So hat sie im Regelfall telefonisch zu erfolgen, kann aber auch per E-Mail vollzogen werden, wenn dabei sichergestellt wird, dass der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person für Krankmeldungen die E-Mail auch liest. Der Arbeitnehmer muss in der Krankmeldung nicht angeben, unter welchem Beschwerden oder welcher Erkrankung erleidet. Er muss ebenso erklären, mit welcher Dauer der Krankmeldung er nach derzeitigem Kenntnisstand rechnet. Die Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag vorliegen. Das bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer sich nicht schon früher krankschreiben lassen kann oder dass der Arbeitgeber nicht auch schon früher eine ärztliche Krankschreibung verlangen kann. Arbeitgeber können selbst ohne konkreten Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankmeldung vom ersten Tag an die ärztliche Krankschreibung verlangen. Lassen Sie im Zweifel unbedingt von einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht unserer Kanzlei beraten. Auseinandersetzungen zu einer Arbeitsunfähigkeit sind häufiger als gedacht.

Paragraph im Arbeitsrecht zum Urlaub

Weitere Fragen rund um die Krankschreibung

Arbeitnehmer gehen häufig irrig davon aus, dass sie nicht gekündigt werden können während sie krankgeschrieben sind. Diese Annahme ist falsch. Hier ist im Arbeitsrecht zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer während der Krankschreibung oder wegen einer Krankheit/Krankschreibung gekündigt wird. Die Kündigung wegen einer Krankheit stellt in der Regel erhöhte Anforderungen an die Kündigungsgründe. Dagegen kann aus anderen Gründen jederzeit unter den allgemeinen Voraussetzungen auch während der Zeit einer Krankschreibung durch den Arbeitgeber gekündigt werden.

Was darf der Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist?

Oftmals entbrennen Auseinandersetzungen auch zur Frage, was während einer Krankschreibung erlaubt ist. Darf der krankgeschriebene Arbeitnehmer beispielsweise nach draußen gehen oder bestimmte andere Aktivitäten wie Sport verfolgen? Es gibt keine Standardantwort auf diese Frage. Was während einer Krankschreibung erlaubt ist, richtet sich danach, was den Genesungsprozess des Arbeitnehmers fördert. Sind Sie sich unsicher, was sie während einer Krankschreibung dürfen – beispielsweise ob sie verreisen können – empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt. Das Arbeitsrecht ist in vielen Teilbereichen ein Fallrecht und richtet sich nach bereits entschiedenen Fällen der Arbeitsgerichte aus. Für Laien sind komplexe Fragen im Arbeitsrecht oft schwer einschätzen, weil sie nicht alle einschlägigen Urteile der Arbeitsgerichte kennen.

Krankschreibung während des Urlaubs

Wer sich als Arbeitnehmer während des Urlaubs krankschreiben lässt, beeinflusst damit direkt seine Urlaubstage. Die Urlaubstage gelten ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit als nicht angetreten. Klären Sie diese und ähnliche Fragen ebenfalls mit einem erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. In der Kanzlei Widmayer steht Ihnen stets eine erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zur Verfügung.