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Arbeitsrecht – die Erreichbarkeit in der Freizeit

Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht haben wir es immer häufiger mit der Frage zu tun, ob Arbeitnehmer auch während ihrer Freizeit und im Urlaub für Kollegen sowie Vorgesetzte erreichbar sein müssen. Erhöhte Aktualität erhält diese Frage auch jetzt, weil während der Corona Pandemie die Flexibilisierung von Arbeitsorten und Arbeitszeiten zugenommen hat. Häufig werden hier die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeitszeit nicht mehr klar gezogen. Bedeutet das aber für Arbeitnehmer, dass sie rund um die Uhr dienstlich ans Telefon/an den PC gehen müssen? Erfahren Sie mehr in diesem Beitrag.

Das Arbeitszeitgesetz und die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit

Der Gesetzgeber regelt im Arbeitszeitgesetz Grundsätzliches zu Arbeitszeiten. Dabei geht es unter anderem um Maximal-Arbeitszeiten pro Tag und auch die Pflicht zu Arbeitspausen. Allgemein ist die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für einen bestimmten Zeitraum auf 10 Stunden täglich erweitert werden. Daraus folgt, dass grundsätzlich Arbeitnehmer nach Feierabend oder im Urlaub nicht erreichbar sein müssen. Es wäre folglich auch unwirksam, wenn ein Arbeitgeber eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit in einen Arbeitsvertrag aufnimmt. Als Rechtsänwalte erleben wir es immer wieder, dass sich Arbeitnehmer dennoch nicht trauen, den Anruf des Chefs nach Feierabend nicht anzunehmen. Letztendlich wird ein Arbeitsverhältnis nicht nur durch gesetzliche Regelungen geprägt, sondern auch durch das gegenseitige Vertrauensverhältnis. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie sich in diesen typischen Situationen verhalten sollen und auch keinen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber riskieren möchten, sind wir für Sie ansprechbar. Lassen Sie sich von uns über Möglichkeiten beraten, die Situation durch eine einvernehmliche und eindeutige Regelung zu entschärfen. Vielfach ist es empfehlenswert, über eine klare Festlegung die Unternehmensinteressen und die Interessen des Arbeitnehmers an seiner Erholung zu vereinen. Beispielsweise wird festgelegt, dass nur in absoluten Notfällen ein Anruf in der Freizeit des Arbeitnehmers erfolgt. So lässt sich die Erreichbarkeit in der Freizeit gut einvernehmlich regeln.

Bestimmte Berufsgruppen und Führungskräfte

Für einige Berufsgruppen gehört die Erreichbarkeit außerhalb typischer Arbeitszeiten zur Norm. Man denke beispielsweise an Feuerwehrleute. Allerdings haben diese Berufsgruppen von Hause aus ein anderes Arbeitszeitgefüge. Hier wird regelmäßig in Schichten gearbeitet, in denen durchgängig eine besondere Abrufbereitschaft bestehen kann. Wie die Erreichbarkeit im Arbeitsrecht für den Einzelfall bewertet werden muss, hängt allgemein im Unternehmen auch davon ab, welche Position ein Arbeitnehmer bekleidet. Bei Führungskräften wird man schon einmal einräumen müssen, dass diese in Notfällen auch nach Feierabend erreichbar sein müssten. Hier kommt es aber immer auf die Umstände des einzelnen Falles an. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.

Frau am Computer im Home Office

Erreichbarkeit in der Urlaubszeit

Der Gesetzgeber sieht Mindesturlaubstage für Arbeitnehmer vor. Es gilt im Arbeitsrecht, dass während dieser Mindesturlaubszeit von 20 Tagen im Jahr Arbeitnehmer einschließlich der Führungskräfte im Urlaub nicht mit dienstlichen Angelegenheiten belästigt werden dürfen. Hat der Arbeitgeber darüber hinaus vertraglich weiterer Urlaubstage gewährt, kann es anders aussehen. Während dieser vertraglich gewährten Urlaubstage kann theoretisch sogar ein Rückruf aus dem Urlaub erfolgen. Hier ergeben sich in der Praxis oft sehr schwierige Abgrenzungsfragen, die auch zum Rechtsanwalt im Arbeitsrecht führen. Spielt die Frage der Erreichbarkeit im Urlaub in einem Unternehmen öfter kontrovers eine Rolle, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem jeweiligen Urlaubsantritt festlegen, ob es sich um den vertraglichen Urlaub oder den Mindesturlaub handelt. Wir sind auch zu diesen Fragen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht jederzeit für Sie da.

Paragraph im Arbeitsrecht zum Urlaub

Die Frage der Erreichbarkeit und das Home-Office

Grundsätzlich ändert das Home-Office nichts an den im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten. Auch, wenn bei dieser Flexibilisierung des Arbeitsortes die Gefahr besteht, dass Freizeit und Arbeitszeit stärker ineinander übergehen, gelten die bekannten Grundsätze zur Erreichbarkeit in der Freizeit. Das gilt übrigens nicht nur für Telefonate, sondern auch online. Arbeitnehmer sind regelmäßig nicht verpflichtet, 24 Stunden lang dienstliche E-Mails abzurufen. Auch nicht im Home-Office. Bei Home-Office Regelungen kann es noch wichtiger sein, durch eindeutige schriftliche Vereinbarungen Besonderheiten für Notfälle festzulegen. Wir sind als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht gern unterstützend tätig, um solche Regelungen zu entwerfen oder arbeitsvertragliche Ergänzungen zu prüfen. Die Entgrenzung von Freizeit und Arbeitszeit ist nicht nur eine rechtliche Frage. Mediziner und Wissenschaftler weisen immer intensiver darauf hin, dass eine ständige Erreichbarkeit, insbesondere online gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmer haben kann.

Lassen Sie sich zu Arbeitszeitfragen wie beispielsweise Erreichbarkeiten und Überstunden in der Kanzlei Widmayer von einem im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt umfassend beraten.