Ihre Kanzlei in der Metropolregion Rhein-Neckar

06221 - 502595-0 (Zentrale Heidelberg)

Vaterschaftsanerkennung: Voraussetzungen und Ablauf

Ist ein Elternpaar unverheiratet, ist der biologische Vater nicht automatisch Vater im Sinne des Gesetzes. Er hat diesbezüglich keinerlei Rechte, aber auch keine Pflichten. Es ist möglich, die Vaterschaft über eine sog. Vaterschaftsanerkennung zu begründen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Folgen einer Vaterschaftsanerkennung sind folgenschwer. Mit ihr gehen Rechten und Pflichten einher. Sollten Sie sich hinsichtlich dieser Thematik unsicher sein, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Heidelberg benötigen, helfen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte gerne bei all Ihren Fragen zur Vaterschaftsfeststellung weiter.

Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaftsanerkennung ist gemäß § 1592 Nr. 2 BGB ist eine Möglichkeit, rechtlich Vater eines Kindes zu sein. Daraus ergeben sich Rechte wie das Umgangsrecht und Pflichten wie die Unterhaltspflicht. Bei der Anerkennung der Vaterschaft handelt es sich um eine freiwillige Willenserklärung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Vaterschaftsanerkennung sind in den §§ 1594 bis 1599 BGB geregelt. Es darf keine Vaterschaft eines anderen Mannes bestehen. Die Anerkennung darf nicht befristet oder an eine Bedingung geknüpft sein. Erforderlich ist eine Zustimmung der Mutter. Die Erklärung muss grundsätzlich höchstpersönlich abgegeben werden. Ein minderjähriger und damit beschränkt geschäftsfähiger Mann muss gemäß die Erklärung ebenfalls selbst abgeben, bedarf aber der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Geschäftsunfähige Männer können nicht selbst die Vaterschaft anerkennen. Dies kann nur der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts. Insbesondere für diese Thematik ist ein Anwalt in Heidelberg Kanzlei Widmayer zu Rate zu ziehen.

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt oder jederzeit nach der Geburt durchgeführt werden. Sie muss gemäß §§ 1597 Abs. 1, 1598 Abs. 1 BGB beurkundet werden. Dies ist beim Standesamt, Amtsgericht, Jugendamt, bei einem Notar oder ggf. einer deutschen Auslandsvertretung (z.B. Botschaft) möglich.

Vaterschaft anerkennen: Der Ablauf

Damit die Vaterschaft anerkannt werden kann, müssen der potentielle Vater und die Mutter persönlich zur Beurkundung erscheinen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunden der Eltern, zum Zeitpunkt vor der Geburt der Mutterpass und zum Zeitpunkt nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes. Bei verheirateten Frauen sind die Eheurkunde und der Scheidungsbeschluss mitzubringen. Die Mutter und der potentielle Vater stellen keinen Antrag, sondern sprechen vor Ort vor. Beide Parteien werden ausführlich über die Rechtsfolgen belehrt. Dies wird von einem Urkundsbeamten in einem Protokoll festgehalten, das am Ende von allen Beteiligten unterschrieben wird. Die beglaubigten Abschriften der Anerkennung müssen gemäß § 1597 Abs. 2 BGB an beide Elternteile, das Kind und das Standesamt übersendet werden.

Kosten

Lässt man die Vaterschaft bei einem Jugendamt anerkennen, entstehen grundsätzlich keine Kosten. Bei einem Notar entstehen nur Gebühren, sofern der Nachname des Kindes festgelegt oder das Sorgerecht dabei beurkundet werden. Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage entstehen Gebühren gemäß Streitwert und Kosten für den Rechtsanwalt.

Die Vaterschaftsanerkennung, das Sorgerecht und das Umgangsrecht

Aus der Vaterschaftsanerkennung ergibt sich kein Sorgerecht, sondern lediglich ein Umgangsrecht. Während das Sorgerecht die Personensorge (Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, gesetzliche Vertretung, Erziehung, Pflege) und die Vermögenssorge (Verwaltung des Kindesvermögens) für das Kind umfasst, soll das Umgangsrecht Familienmitgliedern im Hinblick auf das Kindeswohl einen gelegentlichen Umgang ermöglichen. Einer ledigen Mutter obliegt das alleinige Sorgerecht, sofern kein geteiltes Sorgerecht erklärt wurde. Hierfür bedarf es erneut einer gemeinsamen, öffentlich beurkundeten Erklärung. Verweigert die Mutter die Sorgeerklärung, sollte dringend ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Wenn es um das Sorgerecht geht, droht die Lage nicht selten zu eskalieren. Ein qualifizierter Anwalt für Familienrecht in Heidelberg Kanzlei Widmayer kann Ihnen dabei helfen, Fehler zu vermeiden und wenn nötig vor Gericht zu Ihrem Recht zu kommen.

Vaterschaftsanerkennung

Rechten und Pflichten des Vaters im Sinne des Gesetzes

Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich die Unterhaltspflicht für das Kind und ggf. die Mutter, das Umgangsrecht, erbrechtliche Ansprüche, Anspruch des Kindes auf Halbwaisenrente im Todesfall des Vaters, ein Anspruch auf Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse des Vaters und die Möglichkeit, dass das Kind den Nachnamen des Vaters trägt. Sollten Sie Fragen zur Bedeutung der Rechte und Pflichten haben, helfen wir Ihnen als Anwalt in Heidelberg gerne weiter.

Vaterschaftsfeststellung durch das Familiengericht

Sollte eine Partei die Anerkennung bzw. die Zustimmung verweigern, ist unbedingt ein Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Verweigert die Mutter die Zustimmung oder der Vater die Anerkennung, so muss die Vaterschaft vom Familiengericht festgestellt werden. Die Vaterschaft kann dabei durch ein Gutachten über die Abstammung bzw. einen DNA-Test festgestellt werden. Um eine Vaterschaftsfeststellungsklage zu erheben, muss ein Antrag gestellt werden, aus dem die Bewegungsgründe des potentiellen Vaters hervorgehen. Als Anwalt in Heidelberg unterstützen wir Sie dabei.

Widerruf und Anfechtung

Die Vaterschaftsanerkennung kann gemäß § 1597 Abs. 3 S. 1 BGB binnen eines Jahres widerrufen werden, sofern sie noch nicht wirksam geworden ist. Bei späteren Zweifeln ist eine Vaterschaftsanfechtung gemäß § 1599 Abs. 1 BGB möglich. Die Voraussetzungen sind in den §§ 1600 ff. BGB geregelt. Die Anfechtung muss binnen zwei Jahren nach Kenntnis der Umstände erfolgen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Sollte sich herausstellen, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist, entfällt rückwirkend die Unterhaltspflicht und der irrtümliche Vater kann Ansprüche geltend machen. Bei Zweifeln an der Vaterschaft sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht in Heidelberg benötigen, werden Sie von Dr. Gerd Widmayer als Anwalt in Heidelberg oder Marina Eichhorn als Anwältin kompetent beraten.

Rechtsanwalt oder nicht?

Wenn es um ein bedeutsames Thema wie die Vaterschaftsanerkennung geht, sollten Sie immer einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Insbesondere bei Zweifeln sollten Sie niemals eine Vaterschaft anerkennen oder einer solchen zustimmen, ohne sich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Wurde die Vaterschaft einmal wirksam anerkannt, dann besteht sie grundsätzlich. Suchen Sie einen geeigneten Anwalt in Heidelberg? Dann stehen Ihnen Dr. Gerd Widmayer und Marina Eichhorn als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte zur Seite.

Ihre Anwälte für Familienrecht in Heidelberg beraten Sie rund um das Thema Vaterschaftsfestellung. Nehmen Sie Kontakt auf.