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Unterhalt – Kompetente anwaltliche Unterstützung durch die Rechtsanwälte Widmayer

Unterhalt spielt in verschiedenen Konstellationen im Familienrecht eine Rolle. Besonders wichtig werden die Unterhaltspflicht auf der einen Seite und der Unterhaltsanspruch auf der anderen Seite angesichts einer Trennung von Eheleuten. Das Thema Kindesunterhalt ist ein ganz eigener Aspekt, weil die Unterhaltspflicht nicht an eine Ehe geknüpft wird, sondern an die Abstammung. Gleich, ob es um Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt geht, stets ist das Thema mit sehr komplexen Rechtsfragen verbunden. In der Region Heidelberg stehen wir Ihnen in allen unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten kompetent und erfahren zur Verfügung. Warten Sie deshalb mit einer Terminsvereinbarung nicht zu lange, sondern werden Sie bei Problemen mit dem Unterhalt jetzt aktiv. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns in Heidelberg noch heute.

Unterhalt – was ist das?

Der Unterhalt ist Ausfluss der familienrechtlichen Sorge im Verhältnis von familienrechtlich besonders verbundenen Personen wie Eltern und Kindern oder Ehegatten untereinander. Der Gesetzgeber nimmt dabei eine Fürsorgeverpflichtung der Beteiligten untereinander an, die sich auch in einer vermögensrechtlichen und finanziellen Weise darstellt. In intakten, bestehenden familienrechtlichen Beziehungen wird die Unterhaltspflicht kaum problematisch, weil sie im Familienverband in verschiedener Form selbstverständlich erfüllt wird. Angesichts von Trennung und Scheidung konkretisieren sich Unterhaltspflichten durch das Scheidungsrecht vielfach in betragsmäßiger Form, weil die entsprechenden familienrechtlichen Strukturen aufgebrochen werden. Es geht dann um Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt. Beim Unterhalt für Kinder bestehen Unterhaltsansprüche in betragsmäßig festgelegter Form in den Fällen, in denen Kinder nicht regelmäßig gemeinsam mit beiden Elternteilen in einem Familienverband leben (sog. echtes Wechselmodell). Die Höhe des Kindesunterhaltes hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes ab. Der Gesetzgeber räumt der Unterhaltspflicht eine hohe Bedeutung ein, Verstöße dagegen sind teilweise strafbewehrt.

Kindesunterhalt

Wer es mit Unterhalt für Kinder zu tun hat, interessiert sich für verschiedene Aspekte. Unter anderem ist es relevant, in welcher Höhe eine Unterhaltsverpflichtung besteht, wie lange für Kinder Unterhalt gezahlt werden muss und aus der Sicht der Unterhaltsberechtigten, wie ein Unterhaltsanspruch bei Zahlungsverweigerung realisiert werden kann. In aller Regel gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle stichhaltige Anhaltspunkte dafür, in welcher Höhe gestaffelt nach dem Alter des Kindes eine Unterhaltsverpflichtung besteht und wie lange abhängig vom Alter und Lebenssituation der Kinder (zum Beispiel Ausbildung und Studium nach dem 18. Lebensjahr) zu zahlen ist. Zwar kommt dieser aus der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten entwickelten Tabelle kein Gesetzesrang zu, die meisten Gerichte orientieren sich aber bei der Festsetzung von Kindesunterhalt daran. Die gestaffelten Beträge richten sich an einem bereinigten Einkommen des Unterhaltsverpflichteten aus. Da der Gesetzgeber die elterliche Unterhaltsverpflichtung besonders ernst nimmt, sind die Anforderungen an die Herstellung der Leistungsfähigkeit beim Unterhaltsverpflichteten hoch. Ihn trifft gegenüber Minderjährigen und sog. privilegiert volljährigen Kindern zum Beispiel eine gesteigerte Erwerbstätigkeitsverpflichtung, und unter Umständen verbleibt ihm nur ein Mindestbetrag zur eigenen Lebensführung. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Lassen Sie sich sowohl als Unterhaltsberechtigter als auch Unterhaltsverpflichteter bei uns ausführlich zum Thema beraten. Wir helfen Ihnen auch dabei, einen Unterhaltsanspruch für Kinder unter 18 Jahren gegebenenfalls mithilfe einer Vorschusszahlung durch das Jugendamt zu realisieren.

Weitere Infos zum Unterhalt für Kinder finden Sie hier.

Trennungs- und Ehegattenunterhalt

Wenn einer der Ehepartner bei einer Trennung oder Scheidung seinen Lebensunterhalt nicht allein oder nicht vollständig allein bestreiten kann, trifft den leistungsfähigeren Partner unter Umständen eine Unterhaltsverpflichtung in Form eines regelmäßigen finanziellen Beitrags. Ganz wichtig ist in diesem Kontext, dass Unterhalt für Kinder im Familienrecht immer Priorität genießt. In sogenannten Mangelfällen, in denen das zur Verfügung stehende Einkommen nicht zur Befriedigung aller Unterhaltsansprüche ausreicht, muss deshalb unter Umständen der Anspruch eines Ehegatten hinter den Unterhaltsverpflichtungen für Kinder zurückstehen. Das Familiengericht wird die Höhe eines Trennungs- oder Ehegattenunterhalts für den Einzelfall anhand eines bereinigten Nettoeinkommens und sonstiger Vermögensbestandteile des Unterhaltsverpflichteten festlegen. Auf der Seite des Unterhaltsverpflichteten können verschiedene Abzugsbeträge wie Sonderausgaben berücksichtigt werden, die das für die Unterhaltsberechnung zur Verfügung stehende Einkommen vermindern. Auch trifft den Unterhaltsberechtigten je nach Lage des Einzelfalls eine Erwerbstätigkeitsverpflichtung zur Sicherstellung eigener Einkünfte. Das Familienrecht ist an dieser Stelle besonders komplex. Da es bei Unterhaltsfragen für beide Seiten stets um existenzielle Aspekte der Lebensführung geht, sollten Sie immer rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung suchen. Im Raum Heidelberg sind die Rechtsanwälte Widmayer Ihre primäre anwaltliche Anlaufstelle in Unterhaltsfragen.

Unterhaltsansprüche und Unterhaltspflichten – nicht ohne Rechtsanwalt

Unterhaltsfragen gehören zu den Kernverpflichtungen familienrechtlicher Beziehungen und haben große Praxisrelevanz. Auf der Seite des Unterhaltsberechtigten wird dabei stets die Sorge um die rechtzeitige Zahlung von Unterhalt in angemessener Höhe stehen, er sichert mit dem Unterhaltsanspruch seine wirtschaftliche Existenz. Auf der Seite des Unterhaltsverpflichteten steht das Bestreben im Mittelpunkt, trotz Unterhaltsverpflichtungen ein möglichst „normales Leben im wirtschaftlichen Sinne“ führen zu können. Der Gesetzgeber nimmt das Spannungsverhältnis zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten im Interesse der Allgemeinheit in Kauf, die bei Ausfall des Unterhaltsverpflichteten für die Existenz des Unterhaltsberechtigten aufkommen müsste. Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Sie in Heidelberg und Umgebung unbedingt in allen Unterhaltsfragen unsere rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Hier geht es häufig auch darum, besonders schnelle anwaltliche Hilfe zu leisten. Wir lassen Sie beim Unterhalt nicht allein.