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So wird das Sorgerecht geregelt

Im Sinne des Kindeswohls sollen möglichst beide Elternteile sorgeberechtigt sein. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, ist dies der Fall. Sind die Eltern ledig, kann die gemeinsame elterliche Sorge noch nachträglich vereinbart werden.

Sollten Sie sich inmitten einer Scheidung befinden und gemeinsame Kinder haben, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Familienrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Widmayer.

Was ist das Sorgerecht?

Das elterliche Sorgerecht ist in den §§ 1626 bis 1698b BGB geregelt. Die elterliche Sorge besteht aus Personensorge und Vermögenssorge. Zur Personensorge gehören zum Beispiel die Pflege, die Erziehung, die Beaufsichtigung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsbestimmungsrecht, Entscheidungen über gesundheitliche Belange und die gesetzliche Vertretung. Zur Vermögenssorge gehört die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Ein gemeinsames Sorgerecht besteht bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren oder eine Sorgeerklärung abgegeben haben.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Das Umgangsrecht regelt lediglich den regelmäßigen Umgang der Bezugspersonen zum Kind, der grundsätzlich beiden Eltern zusteht. Es besteht unabhängig von der elterlichen Sorge. Ein Umgangsrecht kann grundsätzlich auch von anderen Bezugspersonen wie Großeltern oder Geschwistern geltend gemacht werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Ein biologischer Vater, dessen Vaterschaft nicht anerkannt ist, kann allerdings nicht einfach so einen Anspruch auf das Umgangsrecht erheben. In einem solchen Fall ist die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht in Heidelberg zu empfehlen. Der Rechtsanwalt kann Sie umfassend zur Vaterschaftsanerkennung beraten.

Gemeinsames Sorgerecht beantragen bei unverheirateten Eltern

Bei unverheirateten Eltern hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht über eine Sorgeerklärung erlangen, die von der Zustimmung der Mutter abhängt. Verweigert die Mutter die Zustimmung, hat der Vater die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht auf Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu stellen. Damit dies gelingt, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt in Heidelberg vertreten lassen. Ein Anwalt für Familienrecht berät Sie hinsichtlich Ihres Falls, formuliert den Antrag und vertritt Sie vor dem zuständigen Familiengericht.

Gemeinsames Sorgerecht infolge einer Scheidung

Normalerweise behalten beide Eltern infolge einer Scheidung die Sorgeberechtigung für das Kind. Doch in einigen Fällen sind sich die Eltern uneinig. Vielleicht erfolgte die Trennung aus Gründen, die eine Aberkennung des Sorgerechts bei einem Elternteil nahelegen. Oder ein Elternteil möchte den Partner kategorisch von der Kindererziehung ausschließen und der andere muss sich nun verteidigen. Eine Aberkennung des Sorgerechts erfolgt nur, wenn das Familiengericht schwerwiegende Gründe feststellt und das Kindeswohl als gefährdet sieht. Bei der Kanzlei Widmayer Rechtsanwälte finden Sie für die Scheidung einen Anwalt, der sich auch um die daraus resultierenden Folgen kümmert. Wir haben mit Dr. Gerd Widmayer und Marina Eichhorn außerdem kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Hei delberg. Der jeweilige Rechtsanwalt für Familienrecht in Heidelberg wird Sie dabei unterstützen, alleiniges Sorgerecht zu beantragen oder sich zu verteidigen.

Sorgerecht

Verweigerung des Sorgerechts

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, darf ein Elternteil dem anderen dieses Recht nicht verweigern. Beispielsweise darf ein Elternteil nicht ohne die Zustimmung des anderen mit dem Kind umziehen, denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge. Ein Umzug kann jedoch bei einer Verweigerung der Zustimmung gemäß § 1628 BGB mithilfe des Familiengerichts durchgesetzt werden. Im Antrag muss substantiiert dargelegt werden, weshalb der Umzug dem Kindeswohl dient. Dazu empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Handelt ein Elternteil eigenmächtig gegen den Willen des anderen, macht dieser sich wegen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB strafbar. Alleingänge im Hinblick auf die elterliche Sorge dürfen nur in Notfallsituationen vorgenommen werden. Dazu gehört etwa die Entscheidung über gesundheitliche Maßnahmen infolge eines Unfalls. Auch wenn Sie alleiniges Sorgerecht beantragen möchten, ist von Alleingängen unbedingt abzuraten. Ab wann unter Umständen ein Fall vorliegt, in dem ein Alleingang notwendig ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt in Heidelberg darlegen.

Alleiniges Sorgerecht beantragen

Das alleinige Sorgerecht kann im Nachhinein nur erlangt werden, wenn schwerwiegende Gründe zur Aberkennung des Sorgerechts eines Elternteils vorliegen. Ob schwerwiegende Gründe vorliegen, entscheidet der Einzelfall. Schwerwiegende Gründe können zum Beispiel in einer Vernachlässigung, Misshandlung, einer Sucht, einer psychischen Erkrankung oder einem gefährlichen Umfeld bestehen. Ein Anwalt in Heidelberg kann Ihnen dabei helfen, den Sachverhalt zu beurteilen und Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Rechtsanwalt oder nicht?

Tragen Familien vor Gericht Streitigkeiten aus, ist man mit einem Rechtsanwalt immer auf der sicheren Seite. Insbesondere, wenn es um die Erlangung der elterlichen Sorge geht. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihren Sachverhalt beurteilen und Sie entsprechend beraten. Bei der Kanzlei Rechtsanwälte Widmayer finden Sie Ihren Rechtsanwalt in Heidelberg.

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zum Sorgerecht? Kontaktieren Sie jetzt Ihren Rechtsanwalt in Heidelberg!