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Ihr Anwalt für Sorgerecht: professionelle und einfühlsame Beratung

Im Sinne des Kindeswohls wird in vielen Rechtsordnungen angestrebt, dass möglichst beide Elternteile sorgeberechtigt sind. Dies entspricht der Anerkennung, dass die aktive Beteiligung beider Elternteile in der Regel zum besten Interesse des Kindes beiträgt. Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet sind, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei nicht verheirateten Eltern kann die Situation komplizierter sein. In solchen Fällen kann die gemeinsame elterliche Sorge nachträglich, aber auch schon vor der Geburt vereinbart oder durch ein Gericht angeordnet werden, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es ist verständlich, dass Fragen oder Bedenken hinsichtlich des Sorgerechts, insbesondere während und nach einer Trennung oder Scheidung, für alle Beteiligten emotional belastend sein können. In solchen Zeiten ist es von unschätzbarem Wert, fachkundige Beratung und Unterstützung zu haben. Sollten Sie sich inmitten einer Trennung oder Scheidung befinden und gemeinsame Kinder oder generelle Fragen zum Familienrecht haben, wenden Sie sich an unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht bei der Kanzlei Rechtsanwälte Widmayer. Wir sind darauf spezialisiert, Sie durch die komplexen rechtlichen Herausforderungen zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte und die Interessen Ihres Kindes bestmöglich vertreten werden.

Unsere Leistungen im Sorgerecht

In Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim sind unsere versierten Rechtsanwälte für Sie da, um Sie in allen Fragen zum Sorgerecht zu beraten. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Bereichen:

 

  • Beratung und Aufklärung: Als Ihr Anwalt klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Bereich des Sorgerechts auf. Dies beinhaltet Informationen zu den verschiedenen Formen des Sorgerechts (alleiniges und gemeinsames).
  • Vertretung vor Gericht: In streitigen Sorgerechtsverfahren vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und stellen sicher, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.
  • Vermittlung und Einigung: Als Rechtsanwalt versuchen wir zwischen den Elternteilen zu vermitteln, sofern dies möglich scheint, um eine einvernehmliche Regelung des Sorgerechts zu erreichen, die im besten Interesse des Kindes ist.
  • Ausarbeitung von Vereinbarungen: Bei einer einvernehmlichen Regelung formulieren wir als Ihr Rechtsanwalt rechtlich verbindliche Sorgerechtsvereinbarungen.
  • Umgangsrecht: Neben dem Sorgerecht unterstützen wir auch bei der Regelung des Umgangsrechts, um sicherzustellen, dass beide Elternteile angemessenen Kontakt zum Kind haben.
  • Notfallintervention: In Fällen, in denen das Wohl des Kindes akut gefährdet ist, handeln wir, um entsprechende gerichtliche Maßnahmen zu erwirken.
  • Internationales Sorgerecht: Bei grenzüberschreitenden Fällen, beispielsweise internationalen Kindesentführungen, beraten und handeln wir im Bereich des internationalen Sorgerechts.
  • Begleitung bei Behördenkontakten: Unsere Rechtsanwälte begleiten und unterstützen Sie bei Gesprächen mit dem Jugendamt oder anderen Behörden.
  • Unterstützung bei Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung: Wir beraten Sie auch bei Fragen der Vaterschaft und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.
  • Durchsetzung von Rechten: Als Rechtsanwalt sorgen wir dafür, dass gerichtliche Beschlüsse und Vereinbarungen im Bereich Sorgerecht auch umgesetzt und eingehalten werden.

In der Region Heidelberg sind die Rechtsanwälte Widmayer im Familienrecht eine der ersten Adressen für eine kompetente Beratung.

Rechtsanwälte für Sorgerecht: Marina Eichhorn und Dr. Gerd Widmayer

In unseren Kanzleien in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim stehen Ihnen Rechtsanwältin Marina Eichhorn und Rechtsanwalt Dr. Gerd Widmayer zur Verfügung. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Familienrecht bieten sie umfassende Beratung und Expertise. Sie sind insbesondere auf die Gebiete Trennung, Scheidung, Umgang und Sorgerecht spezialisiert und unterstützen Sie kompetent mit ihrem tiefgehenden Fachwissen.

Was ist das Sorgerecht?

Das elterliche Sorgerecht ist in den §§ 1626 bis 1698b BGB geregelt. Die elterliche Sorge besteht aus Personensorge und Vermögenssorge. Zur Personensorge gehören zum Beispiel die Pflege, die Erziehung, die Beaufsichtigung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsbestimmungsrecht, Entscheidungen über gesundheitliche Belange und die gesetzliche Vertretung. Zur Vermögenssorge gehört die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Ein gemeinsames Sorgerecht besteht bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben.

Wie unterscheiden sich Umgangsrecht, Besuchsrecht und Sorgerecht?

In vielen Rechtssystemen werden die Begriffe „Umgangsrecht“, „Besuchsrecht“ und „Sorgerecht“ verwendet, um die verschiedenen Rechte und Pflichten von Eltern in Bezug auf ihre Kinder zu beschreiben, insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung. Das sind die grundlegenden Unterscheidungen zwischen diesen Begriffen:

 

  • Sorgerecht:
    • Das Sorgerecht bezieht sich auf das Recht und die Pflicht, Entscheidungen über die Erziehung und den Aufenthalt des Kindes zu treffen.
    • Es gibt zwei Hauptarten des Sorgerechts:
      • Das personenbezogene Sorgerecht bezieht sich auf die alltägliche Betreuung und den Aufenthalt des Kindes.
      • Das sachliche (oder Entscheidungs-) Sorgerecht bezieht sich auf die Entscheidungsbefugnis in größeren Angelegenheiten, wie Bildung (z.B. welche Schule besucht wird), Gesundheitsfürsorge (z.B. ob und welche ärztlichen Heilbehandlungen zugestimmt wird) und religiöse Erziehung.
    • Eltern können das gemeinsame Sorgerecht haben, was bedeutet, dass sie Entscheidungen für ihr Kind in der Regel nur gemeinsam treffen können, oder ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht haben.
  • Umgangsrecht:
    • Das Umgangsrecht gibt einem Elternteil das Recht, regelmäßig Zeit mit dem Kind zu verbringen, auch wenn das Kind nicht ständig bei diesem Elternteil lebt.
    • Es legt fest, wie oft und unter welchen Umständen das Kind den nicht betreuenden Elternteil sehen kann.
    • Das Umgangsrecht kann variieren, von regelmäßigen wöchentlichen Besuchen bis zu bestimmten Wochenenden, Ferien oder anderen speziellen Anlässen.
  • Besuchsrecht:
    • In manchen Rechtssystemen ist das „Besuchsrecht“ ein Synonym für das Umgangsrecht. In anderen Kontexten kann es sich jedoch speziell auf das Recht beziehen, das Kind in einem Umfeld zu sehen, das nicht das Zuhause des besuchenden Elternteils ist, z. B. in einem neutralen Ort oder unter Aufsicht.
    • Es ist in der Regel für Situationen gedacht, in denen der direkte Kontakt zwischen dem Elternteil und dem Kind als potenziell schädlich für das Kind angesehen wird, sei es aufgrund von Konflikten, Vorwürfen des Missbrauchs oder anderen Bedenken.

Bei Fragen zu diesen Themen in einem bestimmten Land oder Kontext ist es immer ratsam, sich an einen Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht zu wenden.

Wer erhält bei einer Scheidung das Sorgerecht?

Normalerweise behalten beide Eltern infolge einer Scheidung die Sorgeberechtigung für das Kind. Doch in einigen Fällen sind sich die Eltern uneinig. Vielleicht erfolgte die Trennung aus Gründen, die eine Aberkennung des Sorgerechts bei einem Elternteil nahelegen. Oder ein Elternteil möchte den Partner kategorisch von der Kindererziehung ausschließen und der andere muss sich nun verteidigen. Ein Entzug des Sorgerechts erfolgt nur, wenn das Familiengericht schwerwiegende Gründe feststellt und das Kindeswohl als gefährdet sieht. Bei der Kanzlei Widmayer Rechtsanwälte finden Sie für die Scheidung einen Anwalt, der sich auch um die daraus resultierenden Folgen kümmert. Wir haben mit Dr. Gerd Widmayer und Marina Eichhorn kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in der Region Heidelberg. Der jeweilige Rechtsanwalt wird Sie dabei unterstützen, nötigenfalls das alleinige Sorgerecht zu beantragen oder sich gegen einen Antrag zu verteidigen.

Wie kann bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden?

Bei unverheirateten Eltern erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht über eine Sorgeerklärung erlangen, die von der Zustimmung der Mutter abhängt. Verweigert die Mutter die Zustimmung, hat der Vater die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht auf Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu stellen. Damit dies gelingt, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt in Heidelberg vertreten lassen. Ein Anwalt für Familienrecht berät Sie hinsichtlich Ihres Falls, formuliert den Antrag und vertritt Sie vor dem zuständigen Familiengericht.

Kann das Sorgerecht verweigert werden?

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, darf ein Elternteil dem anderen dieses Recht nicht verweigern. Beispielsweise darf ein Elternteil nicht ohne die Zustimmung des anderen mit dem Kind umziehen, denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge. Ein Umzug kann jedoch bei einer Verweigerung der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils gemäß § 1628 BGB mithilfe des Familiengerichts durchgesetzt werden. Im Antrag muss substantiiert dargelegt werden, weshalb der Umzug dem Kindeswohl dient. Dazu empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Handelt ein Elternteil eigenmächtig gegen den Willen des anderen, macht dieser sich wegen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB strafbar. Alleingänge im Hinblick auf die elterliche Sorge dürfen nur in Notfallsituationen vorgenommen werden. Dazu gehört etwa die Entscheidung über gesundheitliche Maßnahmen infolge eines Unfalls. Auch wenn Sie alleiniges Sorgerecht beantragen möchten, ist von Alleingängen unbedingt abzuraten. Ab wann unter Umständen ein Fall vorliegt, in dem ein Alleingang notwendig ist, können wir Ihnen darlegen.

Kann ein alleiniges Sorgerecht beantragt werden?

Das alleinige Sorgerecht kann im Nachhinein nur erlangt werden, wenn schwerwiegende Gründe zur Aberkennung des Sorgerechts eines Elternteils vorliegen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Einzelfall. Schwerwiegende Gründe können zum Beispiel in einer Vernachlässigung, Misshandlung, einer Sucht, einer psychischen Erkrankung oder einem gefährlichen Umfeld bestehen. Als Ihr Anwalt helfen wir, den Sachverhalt zu beurteilen und Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Tragen Familien vor Gericht Streitigkeiten aus, ist man mit einem Rechtsanwalt immer auf der sicheren Seite. Insbesondere, wenn es um die Erlangung der elterlichen Sorge geht. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihren Sachverhalt beurteilen und Sie entsprechend beraten. Bei der Kanzlei Rechtsanwälte Widmayer finden Sie Ihren Rechtsanwalt in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise im Familienrecht und rufen Sie uns für eine Beratung einfach an oder kontaktieren Sie uns online über unser Formular.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.







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