Der Verkehrsunfall – wie Sie Ihre Rechte wahren und Ihre Ansprüche durchsetzen
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Für die Betroffenen ergeben sich jetzt mit dem Autounfall viele Rechtsfragen. Nicht immer ist die Schuldfrage auf den ersten Blick eindeutig zu klären. Nicht jeder Unfallgegner verhält sich fair. Als rechtlicher Laie ist es nicht einfach, die eigenen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zu kennen und die Rechtmäßigkeit gegnerischer Ansprüche zu bewerten. Es kommt hinzu, dass in Verkehrsunfallsachen Haftpflichtversicherungen involviert sind. Oft versuchen diese, recht willkürlich aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus auch begründete Ansprüche abzuwehren. Es gibt deshalb viele gute Gründe, um nach einem Autounfall fachanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Im Rhein-Neckar-Kreis finden Sie in der Kanzlei Widmayer kompetente anwaltliche Ansprechpartner, die Sie bei der Abwicklung einer Verkehrsunfallsache souverän begleiten. Mit unseren verschiedenen Standorten in Heidelberg, Weinheim oder Ludwigshafen sind die Wege zu uns kurz.
So verhalten Sie sich nach einem Autounfall
Für die spätere Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist besonders das Verhalten kurz nach dem Unfall noch an der Unfallstelle relevant. Auch, wenn es im ersten Augenblick schwerfallen kann, sollten Sie die Ruhe bewahren. Es geht jetzt für Sie darum, den Unfallhergang für die spätere Aufarbeitung zu sichern und zu dokumentieren. Dabei kann Ihnen beispielsweise die Kamera an Ihrem Handy gute Dienste leisten.
Außerdem sollten Sie vorsorglich auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen die Polizei rufen, um den Verkehrsunfall ordnungsgemäß aufnehmen zu lassen. Weiterhin tauschen Sie mit dem Unfallgegner die jeweiligen Daten über die Haftpflichtversicherung aus ebenso wie die Personalien. Wenn etwas Zeit bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort vergeht, könnten Sie sich bereits telefonisch mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen. Das sollten Sie auch tun, wenn Ihrer Meinung nach der Unfallgegner den Verkehrsunfall eindeutig verschuldet hat.
Sie erhalten nach der Aufnahme durch die Polizei ein Aktenzeichen, das für die weitere Abwicklung des Unfalls gebraucht wird. Keinesfalls dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne vorher Ihre Personalien dem Unfallgegner zugänglich zu machen. Sie riskieren sonst, sich strafbar zu machen, weil Sie den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt haben könnten. Denken Sie auch daran, Ihre Rechtschutzversicherung über den Verkehrsunfall zu informieren, wenn Sie Rechtsschutz haben.

Ansprüche sichern und anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen
Auch bei einer vermeintlich einfach gelagerten Verkehrsunfall-Situation kann Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt wertvolle Unterstützung bei der Unfallabwicklung leisten. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie möglicherweise nicht alle Ansprüche kennen und geltend machen, die Ihnen nach einem Autounfall zustehen. Deshalb empfiehlt es sich zumindest, sich von einem kompetenten Verkehrsrechtsanwalt aus der Kanzlei Widmayer nach einem Verkehrsunfall beraten zu lassen. Er wird dafür Sorge tragen, dass auch weniger bekannte Ansprüche neben dem Schadensersatz wie etwa Mietwagen oder Verdienstausfall geltend gemacht werden. Werden Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, kann er diese prüfen und Ihnen gegebenenfalls dabei helfen, sie abzuwehren. Nicht zu unterschätzen ist in Verkehrsunfallsachen die Rolle der Haftpflichtversicherer. Hat Ihr Unfallgegner den Unfall verschuldet und Sie machen Ansprüche geltend, haben Sie es mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu tun. Außerdem kommt bei Verkehrsunfällen Gutachtern eine wichtige Funktion zu. Bereits wenn es darum geht, Ihren Schaden genau zu beziffern und den Zustand Ihres Fahrzeuges zu bewerten, um die Ansprüche beim Haftpflichtversicherer anzumelden, wird in der Regel ein Gutachter benötigt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Sie dabei unterstützen, sämtliche notwendigen Schritte zu organisieren und kann auch Sachverständigengutachten entsprechend einschätzen.
Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Nicht immer kooperieren gegnerische Haftpflichtversicherer, und es werden manche Fragen bei der Bewertung eines Verkehrsunfallgeschehens streitig. Hier kann es hilfreich sein, wenn bereits das erste Schreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung von einem Rechtsanwalt gefertigt wird. Er weiß hier genau, worauf es ankommt und die Haftpflichtversicherung wird sich unter Umständen gegenüber einem Anwalt anders verhalten als gegenüber einem rechtlichen Laien. Die Verkehrsjuristen bei der Versicherung wissen, dass ein Rechtsanwalt die Sachlage ebenfalls richtig einschätzen kann und werden ihn eher als Gegner auf Augenhöhe begreifen. Oft beschleunigen sich so auch die Prozesse bei dem Versicherer, sodass sich eine Kostenübernahme für die Reparatur, Geldzahlungen als Schadensersatz oder andere Ansprüche zügig realisieren lassen. Das gilt umso mehr für komplexe Sachverhalte, in denen es auch zu einem Personenschaden gekommen ist oder für Verkehrsunfallsachen, die in eine gerichtliche Auseinandersetzung einmünden.

Verkehrsunfall mit Fahrerflucht – was nun?
Besonders schwierig und sehr ärgerlich kann ein Verkehrsunfall werden, wenn die gegnerische Partei Fahrerflucht begangen hat. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an einem versierten Verkehrsrechtsanwalt. Er wird ihnen dabei helfen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen und kann auch Unterstützung dabei leisten, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Hier kann es beispielsweise darum gehen, Zeugen für das Unfallgeschehen zu finden, die wertvolle Hinweise dafür geben können, wer Ihr Unfallgegner ist. Auch, wenn man Ihnen den Vorwurf einer Fahrerflucht macht, sollten Sie nicht zögern, einen versierten Verkehrsrechtsanwalt in diesem Fall als Verteidiger hinzuzuziehen. Hier geht es von Ihrer Seite hier um die Aufklärung des Sachverhalts und um Akteneinsicht, bevor Sie eine Einlassung zum Geschehen machen.
Nach einem Verkehrsunfall schnell zu Ihrem Verkehrsrechtsanwalt
Wenden Sie sich nach einem Autounfall möglichst schnell an unsere Kanzlei. Wir leiten für Sie unverzüglich alles Notwendige in die Wege, um Ihre Ansprüche zu sichern und auch durchzusetzen.