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Das Umgangsrecht und was es bedeutet

Das Umgangsrecht ist der Anspruch, den Bezugspersonen geltend machen können, um Umgang mit einem minderjährigen Kind zu haben. Der Umgang muss immer Sinne des Kindeswohls sein. Er besteht unabhängig vom Sorgerecht.

Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht oder zu dessen Durchsetzung, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Heidelberg können Sie umfassend beraten.

Was bedeutet Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist in den § 1684 f. BGB geregelt. Die Vorschriften befinden sich im Abschnitt über die elterliche Sorge. Sorge und Umgangsrecht ist allerdings nicht dasselbe. Es steht nach § 1684 Abs. 1 BGB beiden Elternteilen zu und nach § 1685 Abs. 1 BGB auch Großeltern und Geschwistern, sowie nach Abs. 2 anderen engen Bezugspersonen, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind, also tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben, weil diese zum Beispiel über eine längere Zeit gemeinsam mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben. Für die Eltern ist das Unterhaltsrecht zugleich eine Pflicht, die auch nach einer Scheidung besteht. Den Umfang des Umgangs machen die Elternteile miteinander aus. Dabei sind die Arbeitszeiten des Elternteils oder die Schulzeiten des Kindes zu berücksichtigen. Können sich Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht einigen, kann das Jugendamt beraten. Kommt es auch hiernach zu keiner Einigung, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. In solchen Fällen muss nämlich das Familiengericht die Ausgestaltung des Umgangs im Sinne des Kindeswohls regeln. Ihr Rechtsanwalt in Heidelberg Dr. Gerd Widmayer wird Sie vor dem Familiengericht unterstützen.

Der Unterschied zwischen Sorge und Umgangsrecht

Während das Umgangsrecht, das Recht auf Umgang einräumt, beinhaltet das Sorgerecht die Personensorge (zum Beispiel Aufenthaltsbestimmungsrecht, Erziehung, gesetzliche Vertretung, Pflege, Entscheidung in gesundheitlichen Belangen) und die Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens des Kindes).

Wann kann das Umgangsrecht verweigert werden?

Nach § 1684 Abs. 2 BGB haben Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Eine Verweigerung ist nur dann zulässig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dies wird nur in bestimmten Fällen angenommen, wie etwa bei Misshandlung des Kindes, einer bestehenden Entführungsgefahr oder einer Suchterkrankung des Elternteils. Wird der Umgang grundlos verweigert, sofern zuvor ein vollstreckbarer Titel auf Umgang vor Gericht erwirkt wurde, können Zwangsgelder erhoben, Zwangshaft angeordnet oder, wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, der Unterhalt gekürzt und schließlich das Sorgerecht entzogen werden. Sollte Ihnen grundlos der Umgang verweigert werden, so zögern Sie nicht, einen Anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen. Wenden Sie sich ebenfalls an einen Rechtsanwalt der Kanzlei Widmayer, wenn Sie einen wichtigen Grund haben, um dem Partner das Umgangsrecht zu entziehen. In solchen Fällen sollten Sie gegebenenfalls auch alleiniges Sorgerecht beantragen. Ihr Rechtsanwalt in Heidelberg Marina Eichhorn wird Sie bei Ihrem Anliegen vor Gericht vertreten. Einfacher ist es, den Umgang gegenüber anderen Bezugspersonen wie den Großeltern zu verweigern. Jedoch müssen auch hierfür bestimmte Gründe vorliegen. Zerstreiten sich die Großeltern und Eltern beispielsweise, weil sich die Großeltern in die Erziehung einmischen und entsteht hieraus für das Kind ein Gewissenskonflikt, wenn es Oma und Opa besucht, ist eine Verweigerung des Umgangsrechts gerechtfertigt. Doch auch in solchen Fällen wird immer der konkrete Einzelfall beurteilt. Deswegen sollten Sie sich auch bei Kontaktabbruch mit den Großeltern von einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Heidelberg von der Kanzlei Widmayer beraten lassen.

Was kann man machen, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wird?

Sollte Ihnen das Umgangsrecht verweigert werden, ist es ratsam, schnell zu handeln. Sie haben ein Recht auf den Umgang mit Ihrem Kind. Zum Wohle des Kindes sollte der Konflikt schnellstmöglich gelöst werden. Suchen Sie sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt in Heidelberg. Widmayer Rechtsanwälte können Sie, falls nötig auch beraten, wie Sie rechtlich vorgehen können.

Was passiert mit dem Umgangsrecht nach der Scheidung?

Der Elternteil, bei dem das Kind/die Kinder nicht lebt/leben, hat auch nach der Scheidung ein Umgangsrecht. Normalerweise werden Sorge und Umgangsrecht geteilt. Ein Stiefvater kann ebenfalls einen Anspruch auf Umgangsrecht geltend machen, da normalerweise eine sozial-familiäre Beziehung angenommen werden kann. Sollte Ihnen der Umgang trotzdem verweigert werden, so wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Heidelberg Dr. Gerd Widmayer oder Rechtsanwältin Marina Eichhorn. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie umfassend beraten.

Umgangsrecht

Wer trägt die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts?

Der Berechtigte trägt die anfallenden Kosten wie zum Beispiel die Fahrten des Kindes oder die Verpflegung selbst.

Ab wann braucht man einen Anwalt für Familienrecht?

Zögern Sie nicht, sich juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt in Heidelberg zu suchen, wenn man Ihnen den Umgang zum Kind verweigert. Auch wenn Sie Sorge um Ihr Kind haben und die rechtlichen Möglichkeiten ausloten möchten, Ihr Kind zu schützen und einen Umgang zu unterbinden, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht Dr. Gerd Widmayer oder Rechtsanwältin Marina Eichhorn.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Umgangsrecht oder benötigen Hilfe bei der Durchsetzung? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt zur Anwalts Kanzlei Rechtsanwälte Widmayer auf.