Die Vorsorgevollmacht – zwischen Erbrecht und Geschäftsunfähigkeit
Während die meisten Menschen die Bedeutung letztwilliger Verfügungen zur Regelung ihres Nachlasses durchaus verstehen, wird die Wichtigkeit von Verfügungen während der eigenen Lebenszeit für bestimmte spezielle Situationen noch immer unterschätzt. Die Rede ist von der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Angesiedelt an der Schnittstelle von Erbrecht und Betreuungsrecht, beziehungsweise der eigenen Geschäftsfähigkeit, sichern diese Verfügungen die Durchsetzung des eigenen Willens auch in Situationen, in dem man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Außerdem stellen sie sicher, dass keine fremden Personen mit der Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen betraut werden. Gerade Vorsorgevollmachten, die noch über den eigenen Tod hinausgehen, sind daher unverzichtbare Instrumente, um die eigenen Interessen zu wahren. Informieren Sie sich auch zu den Möglichkeiten, die Ihnen Betreuungsverfügungen und die Patientenverfügung bieten.
In der Kanzlei Widmayer finden Sie kompetente Rechtsberatung an unseren Standorten in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim zur Gestaltung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Es sind mannigfache Situationen denkbar, in dem man nicht mehr selbst entscheiden kann. Solche Umstände können sich zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ergeben. Wenn man in einem solchen Fall nicht durch eine gerichtlich bestellte fremde Personen betreut werden will, kann man einer Person des eigenen Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Diese umfassende Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten dazu, für den Vollmachtgeber Entscheidungen in relevanten Lebensbereichen wie der Vermögensverwaltung, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und anderen Bereichen zu treffen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Sie ist eine besondere Form, vorsorgende Regelungen für den Fall einer eigenen Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit zu treffen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird diese Art einer vorsorgenden Verfügung erst dann rechtswirksam, wenn der Betreuungsfall tatsächlich gerichtlich festgestellt wird. Auch bei dieser Art von Verfügung kann der Verfügende im Vorfeld entsprechende Personen vorschlagen, die mit der Betreuung durch das Gericht betraut werden sollen. Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht bietet diese Art der Verfügung eine bessere Kontrolle über die Tätigkeit des Betreuers, da das Gericht eine entsprechende Überwachungsfunktion ausübt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung kann jemand festlegen, dass bestimmte gesundheitliche Maßnahmen vorgenommen, beziehungsweise unterlassen werden, wenn er selbst in der fraglichen Situation keine Entscheidung mehr treffen kann. Vielfach wird es in diesem Kontext um lebensverlängernde Maßnahmen gehen, die der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen schon vorsorglich ausschließen will. Mit einer solchen Verfügung nimmt man seine Rechte als Patient insbesondere in Bezug auf den Patientenwillen auch dann wahr, wenn man einen entsprechenden Willen nicht mehr äußern kann.
Warum qualifizierte Rechtsberatung bei vorsorgenden Verfügung?
Bei Abfassung der hier beschriebenen Verfügungen sind oftmals Formalien und bestimmte inhaltliche Anforderungen zu beachten. Gerade bei der Wahrung des Patientenwillens kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Problemen in der Umsetzung. Patientenverfügungen, die beispielsweise eine Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen enthalten, können Beteiligte und Ärzte vor große rechtliche Herausforderungen stellen. Die schmale Linie zu unterlassener Hilfeleistung oder gar zur Sterbehilfe kann fließend sein. Insoweit sind bei der Gestaltung gerade von Patientenverfügungen viele inhaltliche Fragen zu beachten, die teilweise nach und nach von der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Auch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können für rechtliche Laien sehr schwierig zu gestalten sein. Es spielen verschiedene betreuungsrechtliche und erbrechtliche Faktoren ineinander, die ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt am besten durchdringen wird. In der Kanzlei Widmayer in Heidelberg und an zwei weiteren Standorten sind wir sowohl auf Erbrecht als auf Betreuungsrecht spezialisiert. Wir begleiten Sie kompetent und erfahren, wenn es um entsprechende vorsorgende Verfügungen geht. Verzichten Sie bei Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung nicht auf eine qualifizierte Rechtsberatung bei dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Nur so können Sie sicherstellen, dass entsprechende Verfügungen im Ernstfall ihre volle Rettungswirksamkeit entfalten können.
Anwaltliche Experten in Sachen Vorsorgevollmacht nicht nur in Heidelberg
In der Kanzlei Widmayer haben Sie mit Herrn Dr. Gerd Widmayer einen erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner im gesamten Erbrecht einschließlich aller vorsorgenden Verfügungen zur Verfügung. In der Metropolregion um Rhein und Neckar sind wir an unseren Standorten Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim für Sie stets gut zu erreichen.