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Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – mit Ihrem Anwalt auf der sicheren Seite!

Aufhebungsverträge sind im Arbeitsrecht für Arbeitgeber attraktiv, weil auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist verzichtet werden kann und keine Kündigungsschutzklage folgt. Die im Aufhebungsvertrag meist eingeschlossene Abfindung lockt Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer sollten Sie weitere rechtliche Folgen einer solchen Vereinbarung kennen.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht unterzeichnen, lassen Sie sich durch einen Arbeitsrechtsanwalt zu den Rechtsfolgen und zum Verzicht auf die Kündigungsfrist beraten. Bei uns steht Ihnen als Fachanwältin im Arbeitsrecht Frau Rechtsanwältin Christina Uhl zur Verfügung.

Gründe für einen Aufhebungsvertrag und mögliche Folgen

Es kann viele Gründe dafür geben, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag beenden möchten. Für den Arbeitgeber ist die Kündigung dabei nicht immer die optimale Lösung. Er muss dabei eine Kündigungsfrist beachten und in den meisten Fällen auch Gründe für die Kündigung vorweisen können. Hier steht oft die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag im Raum. Haben beide Seiten bereits die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Blick, kann der Aufhebungsvertrag mit Abfindung auch für den Arbeitnehmer interessant sein. Mit dem Verzicht auf eine Kündigungsfrist ergeben sich aber mögliche weitere Rechtsfolgen, die viele Arbeitnehmer nicht kennen. Regelmäßig droht eine zwölfwöchige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld. Deshalb sind ein Aufhebungsvertrag und die Höhe der Abfindung häufig nur auf den ersten Blick aus Arbeitnehmersicht attraktiv. Vor Unterzeichnung empfiehlt sich die Beratung bei einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Was regelt ein Aufhebungsvertrag und wie kommt er zustande?

Anders als eine Kündigungserklärung setzen Aufhebungsverträge ein Einvernehmen der Parteien voraus. Die Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgt durch Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Einigung wird im Aufhebungsvertrag dokumentiert. Regelmäßig wird darin auch eine Abfindung zu Gunsten des Arbeitnehmers vereinbart. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen mindestens zweier Vertragsparteien zustande. Dies gilt auch für Aufhebungsverträge. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vereinbarung über die Aufhebung des Arbeitsvertrages unterzeichnen, haben Sie einen Vertrag über die Beendigung des Arbeitsvertrages geschlossen. Aufhebungsverträge müssen grundsätzlich schriftlich abgeschlossen sein, um wirksam zu werden.

Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag

Inhalte des Aufhebungsvertrages

Arbeitnehmer und Arbeitgeber setzen in dem Vertrag einen Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Es wird regelmäßig explizit ausgeführt, dass auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist verzichtet wird. Dieser Verzicht beschwert regelmäßig vor allem den Arbeitnehmer, weil die gesetzlichen Kündigungsfristen für eine Arbeitgeberkündigung gestaffelt nach der Betriebszugehörigkeit häufig länger sind als bei einer Arbeitnehmerkündigung. In den meisten Fällen wird eine Abfindung vereinbart, weil andernfalls der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer nicht attraktiv ist. Es können weitere Details dazu kommen, wie etwa Zeiten bezahlter Freistellung für den Arbeitnehmer. Ebenso sollte in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, dass dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilt wird. Auch Fragen zu Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sollten geklärt sein. Manche Aufhebungsverträge enthalten eine sogenannte Turbo-Klausel, mit der besonders schnelles Ausscheiden des Arbeitnehmers mit einer besonders hohen Abfindung belohnt wird. Regelmäßig vereinbaren die Parteien auch, dass mit Abschluss des Aufhebungsvertrages alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

In der Regel profitiert der Arbeitgeber in jedem Fall von einem Aufhebungsvertrag, da er unter Verzicht auf eine Kündigungsfrist und die Begründung einer Kündigung schnell eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rechtssicherheit erreicht. Eine so große Rechtsklarheit ist im Arbeitsrecht für Arbeitgeber gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht immer so leicht durchzusetzen. Auch der Arbeitnehmer kann von einem Aufhebungsvertrag profitieren. Für ihn ergibt sich ebenso eine Beendigungssituation, die sofort Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schafft. Da gerade Arbeitgebern oft an einer schnellen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gelegen ist, können Arbeitnehmer meistens eine gute Abfindung aushandeln. Auch die typischen Folgestreitigkeiten etwa zur Beurteilung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis und die Abgeltung von Überstunden/Urlaub lassen sich durch eine klare Regelung im Aufhebungsvertrag ohne arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung erreichen. Dennoch hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer nicht nur Vorteile.

Weitere Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages

Wer als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit dem Arbeitgeber und regelmäßig unter Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes führt beim Bezug von Arbeitslosengeld I regelmäßig zur Verhängung einer Sperrzeit. Diese hat zur Folge, dass über einen Zeitraum von 12 Wochen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezug von Arbeitslosengeld I entfällt. Vor diesem Hintergrund kann die Vereinbarung einer Abfindungszahlung im Einzelfall schon wesentlich unattraktiver erscheinen als zuerst gedacht. Im Arbeitsrecht ist die teilweise auch verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitgeberkündigungen nicht ohne Grund vorgesehen. Das Individualarbeitsrecht ist in vielen Teilen ein Arbeitnehmerschutzrecht und soll den Arbeitnehmer vor einer Übervorteilung durch den wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber schützen.

Vermeidung der Sperrzeit

Es gibt Möglichkeiten, argumentativ die Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur zu vermeiden. Hier kommt es sehr auf die Umstände des einzelnen Falls. Ein erfahrener und umsichtiger Arbeitsrechtsanwalt kann mit guten Argumenten häufig die Arbeitsagentur überzeugen. Beispielsweise kann sich der Arbeitnehmer in einer Notsituation befunden haben, in der er keinen anderen Ausweg sah, als die Aufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Beteiligten können auch eine Klausel in den Aufhebungsvertrag aufnehmen, durch die der Arbeitgeber zum Ausgleich der Ausfallsbeträge verpflichtet wird, die durch Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I entstehen.

Aufhebungsvertrag: Rechtzeitig zum Rechtsanwalt

Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Arbeitsrecht, mit dem das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet und auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist verzichtet wird, empfiehlt sich eine umfassende Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. Kommen Sie deshalb gerade als Arbeitnehmer rechtzeitig zu uns. Wir wirken in Ihrem Sinne an der Gestaltung des Aufhebungsvertrages mit und können so von Ihnen nicht gewollte, nachteilige Rechtsfolgen wie die Sperrung des Arbeitslosengeldes I häufig verhindern. Der Wortlaut und die gesamte Gestaltung spielen beim Aufhebungsvertrag eine große Rolle für die Auslegung der Regelungen im Vertrag wie den Verzicht auf die Kündigungsfrist. Hier kommt es auf Details an. Wahren Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag und finden Sie mit uns gemeinsam optimale Gestaltungsmöglichkeiten, um von allen Vorzügen einer Aufhebungsvereinbarung profitieren zu können.