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Ihr Scheidungsanwalt aus Heidelberg: professionelle und einfühlsame Begleitung im Scheidungsprozess

Eine Scheidung zählt zweifellos zu den belastendsten und komplexesten Ereignissen im Leben eines Menschen. Wenn eine Ehe zerbricht, bringt dies eine Vielzahl von emotionalen Herausforderungen mit sich, die sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Auswirkungen haben können. Auch wenn Sie und Ihr Partner sich bereits einig sind, die Scheidung einvernehmlich zu gestalten, müssen dennoch organisatorische und rechtliche Aspekte beachtet werden – sowohl für sich selbst als auch gegebenenfalls für Ihre Kinder. Falls Sie in Heidelberg bzw. im Rhein-Neckar-Kreis ansässig sind und eine Scheidung in Erwägung ziehen, stehen Ihnen unsere Anwälte in dieser schwierigen Situation zur Seite. Mit unserem Fachwissen im Familienrecht, unserer umfassenden Erfahrung als spezialisierte Anwälte in Trennungs- und Scheidungsfällen sowie unserem Einfühlungsvermögen bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unseren Kanzleien in Heidelberg, Ludwigshafen oder Weinheim.

Unsere Leistungen im Bereich Scheidung und Trennung

In den Städten Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte zur Verfügung, die Ihnen bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Scheidung und Trennung zur Seite stehen. Als spezialisierte Anwälte für Familienrecht unterstützen wir Sie in folgenden Belangen:

  • Beratung und Rechtsvertretung vor dem Familiengericht: Als Scheidungsanwalt bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung und erläutern Ihre rechtlichen Optionen. Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Familiengericht und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen: Wenn Sie einen Ehevertrag aufsetzen möchten oder eine Scheidungsvereinbarung treffen müssen, hilft Ihr Anwalt für Familienrecht Ihnen dabei, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Aufteilung des Vermögens, die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder Unterhaltszahlungen.
  • Außergerichtliche Verhandlungen: Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte außergerichtlich beizulegen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies können wir durch Mediation oder Verhandlungen mit der gegnerischen Partei erreichen, um teure und zeitaufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Vertretung vor dem Familiengericht: Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, werden unsere Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Ihre Interessen effektiv vor dem Familiengericht vertreten. Wir werden alle erforderlichen rechtlichen Schritte unternehmen und sicherstellen, dass Ihre Anliegen angemessen berücksichtigt werden.
  • Nachsorgende Angelegenheiten: Nach der Scheidung können weitere rechtliche Angelegenheiten auftreten, wie beispielsweise die Überprüfung oder Anpassung von Unterhaltszahlungen oder Sorgerechtsregelungen. Ihr Anwalt steht Ihnen auch in diesen Fragen zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.

In der Region Heidelberg sind die Rechtsanwälte Widmayer im Familienrecht eine der ersten Adressen für eine kompetente Beratung.

Familie und Richterhammer - Grafik Familienrecht

Scheidungsanwalt finden: Marina Eichhorn und Dr. Gerd Widmayer

An unseren Kanzleistandorten Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim betreuen Sie Rechtsanwältin Marina Eichhorn und Rechtsanwalt Dr. Gerd Widmayer. Beide Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung und sind im Familienrecht spezialisiert. Insbesondere in den Bereichen Trennung und Scheidung stehen sie Ihnen mit ihrem fundierten Wissen und ihrer Fachexpertise zur Seite.

Wie und unter welchen Voraussetzungen verläuft eine Scheidung?

Trennungsjahr: Als Voraussetzung für die Scheidung nach deutschem Recht wird eine Trennungszeit festgelegt. Dies bedeutet, dass das Ehepaar vor der Einreichung des Scheidungsantrags eine bestimmte Zeit lang getrennt leben muss. Die Dauer dieser Trennungszeit kann je nach Gerichtsbarkeit variieren, beträgt im Normalfall jedoch ein Jahr. Während dieser Zeit sollen die Ehepartner Gelegenheit haben, ihre Entscheidung zur Scheidung zu überdenken und mögliche Versöhnungsversuche zu unternehmen. Unsere Rechtsanwälte der Kanzlei Widmayer in der Region Heidelberg haben jahrelange Erfahrung im Familienrecht und beraten Sie ausführlich zur Gestaltung des Trennungsjahres, das unter Umständen auch unter einem Dach organisiert werden kann, wenn anfänglich aufgrund der Umstände eine räumliche Trennung nicht möglich ist.
 
Einreichung des Scheidungsantrags: Um eine Scheidung einzuleiten, muss einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen.
 
Zustimmung oder streitige Scheidung: Die Scheidung kann entweder einvernehmlich oder streitig sein, abhängig von der Zustimmung beider Ehepartner. Wird es einvernehmlich gelöst, erklären beide Partner ihre Zustimmung zur Scheidung und arbeiten gemeinsam an den Details der Trennungsvereinbarung. Hierbei geht es um Fragen wie Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Bei einer streitigen Scheidung hingegen besteht Uneinigkeit über bestimmte Aspekte, was zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. In solchen Fällen ist es oft notwendig, dass das Familiengericht über strittige Punkte entscheidet.
 
Gerichtliche Verhandlung und Entscheidung: In der mündlichen Verhandlung werden beide Eheleute vom Gericht angehört. Das Familiengericht wird bei Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Scheidung aussprechen. Sofern im Scheidungsverbund über sogenannte Folgeangelegenheiten wie Unterhalt, Zugewinn zu entscheiden ist, kann die Scheidung nur und erst ausgesprochen werden, wenn sämtliche Folgeangelegenheiten entscheidungsreif sind. Bei einvernehmlichen Scheidungen wird die Trennungsvereinbarung normalerweise vom Gericht überprüft und genehmigt, sofern sie den rechtlichen Anforderungen entspricht.
 
Rechtskraft der Scheidung: Nachdem die Scheidung vom Gericht ausgesprochen wurde, wird die Scheidung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat oder wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind und beide „Rechtsmittelverzicht“ erklären sofort rechtskräftig. Dies bedeutet, dass die Ehe offiziell aufgelöst ist und beide Parteien als geschieden gelten.
 
Unsere Anwälte in Heidelberg beraten Sie ausführlich. Auch in besonders gelagerten Fällen, etwa, wenn eine Partei keine Scheidung möchte oder ein Abweichen von dem Erfordernis des Trennungsjahres ausnahmsweise möglich wäre, beraten wir Sie kompetent. In der Region Heidelberg sind die Rechtsanwälte Widmayer im Familienrecht eine der ersten Adressen für eine kompetente Beratung.

Wer bekommt bei einer Scheidung das Sorgerecht?

Wer bei einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird im Allgemeinen im besten Interesse der Kinder entschieden.
 
In Deutschland wird nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht angestrebt. Das bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin gemeinsam Entscheidungen über wichtige Aspekte des Lebens der Kinder treffen, wie zum Beispiel Bildung, Gesundheit und Wohnort. In der Praxis leben die Kinder meistens hauptsächlich bei einem Elternteil und der andere Elternteil hat ein Besuchsrecht.
 
Wenn die Eltern sich nicht einigen können oder wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Das Gericht kann das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zusprechen, wenn es zum Wohl des Kindes ist. In extremen Fällen, wenn beide Eltern als ungeeignet angesehen werden, könnte das Sorgerecht auch an eine andere Person oder Institution vergeben werden. Es ist ratsam, juristischen Rat einzuholen, um die spezifischen rechtlichen Aspekte zu verstehen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?

Die Verteilung des Hauses bei einer Scheidung hängt stark vom jeweiligen Rechtssystem des Landes und den spezifischen Umständen der Ehepartner ab. Im Allgemeinen gibt es folgende Optionen:
 

  • Einer der Ehepartner kauft den anderen aus und behält das Haus
  • Das Haus wird verkauft und die Erlöse werden aufgeteilt
  • Die Ehepartner vereinbaren, dass einer von ihnen im Haus bleibt, aber beide bleiben Miteigentümer (dies ist weniger häufig und kann zu komplizierten Situationen führen)
  • In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass das Haus (oder ein Teil davon) an die Kinder geht, wenn welche vorhanden sind

 
In Deutschland gilt: Haben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt (was der gesetzliche Standard ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde), dann wird im Falle einer Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn aufgeteilt. Das bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe angesammelt wurde, hälftig geteilt wird. Das umfasst auch Immobilien, wie das gemeinsame Haus. Wenn das Haus jedoch vor der Ehe von einem der Partner erworben wurde, bleibt dieses in der Regel Eigentum dieses Partners.
 
Es ist wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, um spezifischen Rat für die individuelle Situation zu erhalten, da es viele Variablen gibt, die das Ergebnis beeinflussen können.

Welche Unterlagen benötigen wir für das Scheidungsverfahren?

Für die Einreichung eines Scheidungsantrags sind bestimmte Dokumente wichtig. Unsere Anwälte in Heidelberg sind mit den erforderlichen Informationen vertraut und begleiten Sie als Ihre Scheidungsanwälte sicher durch den gesamten Prozess, angefangen bei der Trennung. Im ersten Schritt benötigen wir verschiedene Unterlagen und Dokumente von Ihnen. Diese umfassen:
 

  • die Heiratsurkunde
  • ein Ehevertrag, soweit vorhanden
  • Geburtsurkunden von Kindern, soweit vorhanden
  • die Scheidungsfolgenvereinbarung, soweit vorhanden
  • eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, soweit vorhanden

 
Um den Prozess zu beschleunigen, bitten wir Sie, uns die folgenden Unterlagen bereits im ersten Termin in unserer Kanzlei in Heidelberg oder in unseren Zweigstellen in Ludwigshafen oder Weinheim vorzulegen. Zudem werden wir Ihre persönlichen Daten in einem Scheidungsformular erfassen und gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ausfüllen, falls dies erforderlich ist, um die Kosten der Scheidung zu bewältigen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Familie und Richterhammer - Grafik Familienrecht

Unterhalts- und Vermögensfragen – worin unterstützen wir Sie noch im Scheidungsverfahren?

Eine Scheidung umfasst nicht nur die Beendigung der Lebensgemeinschaft, sondern auch andere wichtige Aspekte wie Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzungen und die gemeinsame Sorge für die Kinder. Bereits während der Trennung können Fragen zum Unterhalt eine bedeutende Rolle spielen. Die Dauer eines Scheidungsverfahrens wird maßgeblich von der Komplexität der individuellen Umstände bestimmt.

In der Regel kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht bereits wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Die genaue Zeitspanne kann je nach Auslastung des Gerichts variieren. In unkomplizierten Fällen besteht die Möglichkeit, dass wenige Monate nach Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungstermin anberaumt und die Ehe geschieden wird.

Je nach Komplexität der Sachlage, wie beispielsweise Uneinigkeit über die Vermögensauseinandersetzung oder andere Streitfragen, kann sich das Scheidungsverfahren zeitlich verzögern. In manchen Fällen entscheidet das Gericht sogar, bestimmte Scheidungsfolgen separat vom eigentlichen Scheidungsverfahren zu behandeln. Als Ihr Scheidungsanwalt werden wir engagiert Ihre Interessen vor Gericht und außergerichtlich vertreten. Dabei streben wir stets danach, dass Ihre Scheidung, falls gewünscht und im Einklang mit Ihren wirtschaftlichen Interessen, möglichst schnell erfolgt. Wenn Sie in der Region Heidelberg einen Scheidungsanwalt suchen, stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite. Wir sind Experten im Bereich Familienrecht, setzen uns für Ihre Belange ein und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Wir sind uns der besonderen persönlichen Belastung während einer Scheidung oder Trennung bewusst und nehmen darauf sensibel Rücksicht. Um Klarheit über das Scheidungsverfahren zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich einen Termin bei uns in Heidelberg, Ludwigshafen oder Weinheim zu vereinbaren. Dadurch können Sie sich zeitnah einen Überblick verschaffen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise im Familienrecht und rufen Sie uns für eine Beratung einfach an oder kontaktieren Sie uns online über unser Formular.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.







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