Die Abmahnung im Arbeitsrecht – besser zum Rechtsanwalt
Abmahnungen gehören zum arbeitsrechtlichen Alltag. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wie sollten Sie sich am besten verhalten? Müssen Sie jetzt befürchten, zeitnah auch eine Kündigung zu erhalten? Erfahren Sie hier, was wir von der Kanzlei Widmayer bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen für Sie tun können und warum es sich empfiehlt, sich nach Erhalt einer Abmahnung von uns beraten zu lassen.
Das ist eine Abmahnung
Mit Abmahnungen wird ein pflichtwidriges Verhalten einer Partei im Arbeitsverhältnis gerügt. Für den Wiederholungsfall werden ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht. Auch der Arbeitnehmer kann in bestimmten Fällen Abmahnungen gegenüber dem Arbeitgeber aussprechen. Jedoch ist weitaus häufiger im Arbeitsrecht die Arbeitgeber-Abmahnung. Abmahnungen können die Vorbereitung einer verhaltensbedingten, arbeitgeberseitigen Kündigung sein. Beruht eine Kündigung im Arbeitsrecht auf dem Verhalten des Arbeitnehmers und ist diese am Ende wirksam, können die Folgen für den Arbeitnehmer gravierend sein. Eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld ist zum Beispiel möglich, weil verhaltensbedingte Kündigungen ein Verschulden des Arbeitnehmers am Verlust des Arbeitsplatzes erkennen lassen. So jedenfalls sieht es das Arbeitsamt. Auch sind verhaltensbedingte Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht selten gleichzeitig fristlose Kündigungen, was den Arbeitnehmer nochmals vor besondere Herausforderungen stellen und ihm auch in Zukunft im Arbeitsleben Probleme bereiten kann. Arbeitnehmer sollten Abmahnungen aus den genannten Gründen nicht zu leicht nehmen, sondern sie zeitnah von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Warum Abmahnungen häufig unwirksam sind
Nicht jedes pflichtwidrige Verhalten kann mit einer Abmahnung gerügt werden. Typische Abmahnungsgründe sind beispielsweise:
- Zu Spätkommen
- Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
- Unentschuldigtes Fernbleiben
- Beleidigung von Kollegen, Vorgesetzten oder Geschäftspartnern
- Mobbing
- Unerlaubte Nebentätigkeit
Letztlich kommt es immer auf die Umstände des einzelnen Falles an. Wenn Sie sich mit einer Abmahnung an unsere Kanzlei wenden, prüfen wir das Vorliegen eines Abmahnungsgrundes ebenso wie die Formalien der erteilten Abmahnung. Viele Abmahnungen erweisen sich am Ende als unwirksam, weil sie inhaltliche und formale Fehler haben. Gerade Formfehler sind für rechtliche Laien nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Beispielsweise leiden Abmahnungen im Arbeitsrecht an Formfehlern, weil:
- das beanstandete Verhalten nicht konkret beschrieben wird
- keine ausdrückliche Rüge ausgesprochen wurde
- eine ausdrückliche Aufforderung zu zukünftigem, pflichtgemäßem Verhalten fehlt
- für den Wiederholungsfall keine eindeutigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen angedroht werden
Was wir bei einer Abmahnung für Sie tun können
Wir prüfen In einem ersten Schritt die Abmahnung auf inhaltliche und formale Fehler. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Abmahnung unberechtigt/unwirksam ist, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Zunächst wird der Arbeitgeber in einem Schreiben aufgefordert, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. In Unternehmen, in denen ein Betriebsrat gewählt ist, kann mit einer Gegenvorstellung und auch einer Beschwerde gegen eine Abmahnung vorgegangen werden. Weiterhin ist es außerdem möglich, klageweise vor dem Arbeitsgericht die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. Aus taktischen Gründen kann es manchmal auch angeraten sein, zunächst nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen, um dann später gegebenenfalls in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der erfolgten Abmahnung darzulegen.
Abmahnungen durch den Arbeitnehmer
Grundsätzlich kann auch der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht pflichtwidriges Verhalten bei seinem Arbeitgeber abmahnen. Beispielsweise kann es dabei um ständig unpünktlich erfolgende Gehaltszahlungen gehen. Auch bei diesen Abmahnungen sind bestimmte Formalien und Inhalte notwendig, damit sie wirksam werden. Lassen Sie sich in einem solchen Fall ebenfalls von uns beraten, bevor Sie Ihren Arbeitgeber abmahnen.
Wir haben Ihnen hier die wesentlichen Punkte zum Thema Abmahnungen im Arbeitsrecht zusammengefasst. Im Arbeitsrecht zählen grundsätzlich die jeweiligen Umstände des einzelnen Falles. Lassen Sie sich deshalb insbesondere bei einer durch den Arbeitgeber erteilten Abmahnung zeitnah von uns beraten und bei weiteren rechtlichen Schritten begleiten.