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Anwalt für Medizinrecht in Heidelberg – wir sind Ihre Spezialisten

Unsere profunden Kompetenzen als Fachanwalt für Medizinrecht reichen von der Arzthaftung für Behandlungsfehler über die Medizinprodukthaftung und Arzneimittelhaftung bis hin zur Durchsetzung der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen oder Überprüfung einer Wahlleistung. Gleichzeitig sind wir Ihr Ansprechpartner für Streitigkeiten rund um den Praxisvertrag, aber auch in puncto Krankenhausrecht und Krankenversicherung – Sie können sich in jedem Fall auf uns verlassen.

Einen Behandlungsfehler nachzuweisen, erfordert Sachverstand und sensibles Vorgehen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass Sie uns dann konsultieren, wenn Sie einen hohen Leidensdruck spüren, und werden dem einfühlsam Rechnung tragen. Sie haben sich vertrauensvoll in die Hände eines Arztes begeben und müssen mit den Konsequenzen einer fehlerhaften Behandlung fertig werden – und das im Ernstfall lebenslang, wie beispielsweise bei einem bleibenden Geburtsschaden. Selbst wenn wir berücksichtigen, dass Menschen nicht unfehlbar sind, steht Ihnen doch ein Schadensersatz. Wir schöpfen das Patientenrecht effektiv für Sie aus, um darüber hinaus ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie zu erzielen. Das nimmt Ihnen nicht das Leid, kann aber einiges vereinfachen.

Wollen Sie einen Arzt oder ein Krankenhaus wegen eines Behandlungsfehlers haftbar machen, wenden Sie sich bitte an uns – als Fachanwalt für Medizinrecht werfen wir unsere Kompetenz für Sie in die Waagschale.

Arzneimittelhaftung und Medizinprodukthaftung – wir setzen Ihren Anspruch durch

Erleiden Sie wegen eines Arzneimittels oder wegen eines Medizinproduktes gesundheitliche Schäden, greift die Haftung des jeweiligen Herstellers. Einerseits kann sich Ihr Patientenrecht darauf beziehen, dass das Medikament schädliche Stoffe enthält oder andererseits die Nebenwirkungen und Risiken nicht verständlich und ausreichend beschrieben wurden. Wir prüfen in jedem Fall akribisch den Sachverhalt, um die Verhandlungen mit dem Hersteller erfolgreich führen zu können.

Ebenso gehen wir in puncto Medizinprodukthaftung vor: Insbesondere im Hochrisiko-Bereich, wie beispielsweise bei Herzschrittmachern, implantierten Cardioverter Defibrillatoren, aber auch Brust-Implantaten oder Hüft- und Knieprothesen, können Mängel zu fatalen Folgen führen. Hier kann es durchaus auch zu Rückrufaktionen kommen, sollten bestimmte Produktlinien mit zu großen Risiken für Sie als Patienten behaftet sein. Selbstverständlich fordern wir einen angemessenen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld, um Ihnen zumindest finanziell einen Ausgleich zu verschaffen.

Wurden Sie durch Arzneimittel oder Medizinprodukte gesundheitlich beeinträchtigt, können wir für Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld einfordern. Vereinbaren Sie am besten einen Gesprächstermin – wir prüfen Ihre Forderungen.

Patientenrecht, Krankenhausrecht und Praxisvertrag – wir sind Ihr Ansprechpartner

Als Fachanwalt für Medizinrecht stehen wir Ihnen aber auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Unterstützung im Krankenhausrecht oder im Zusammenhang mit Ihrem Praxisvertrag haben: Wir beraten Sie umfassend, prüfen den konkreten Sachverhalt und legen Ihnen die Möglichkeiten ausführlich dar. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen mit aller Konsequenz, darauf haben Sie einen Anspruch.

Sollten Sie Probleme haben, die von einem Angehörigen in einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung getroffenen Festlegungen im Krankenhaus durchzusetzen, stehen wir Ihnen ebenso fachkundig zur Verfügung wie in Bezug auf eine Wahlleistung, die nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde.

Rufen Sie uns einfach an: Wir begleiten Sie und nehmen Ihr beziehungsweise das Patientenrecht Ihres Angehörigen wahr – darauf können Sie vertrauen.

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