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Patientenrecht in der Kanzlei Widmayer

Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Ihr Recht auf Akteneinsicht und Information im Verhältnis zu ärztlichen Behandlern, ärztliche Aufklärungspflichten und vieles mehr – alle diese Themenkreise sind Teile des Medizinrechts und haben mit Patientenrechten zu tun. Obwohl das geltende Gesetz den Patienten als mündigen Partner des Arztes auf Augenhöhe betrachtet, erweist es sich in der Praxis nicht immer als einfach, Patientenrechte wahrzunehmen und korrespondierende Ansprüche durchzusetzen. Die Kanzlei Widmayer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Christina Uhl, mit Standorten in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim ist im Patientenrecht Ihre erste anwaltliche Adresse in der Rhein-Neckar Region.

  • Ihre Rechte als Patient

Seit 2013 sind Patientenrechte im engeren Sinne im Bürgerliche Gesetzbuch normiert, nachdem sie vorher Gegenstand richterlicher Rechtsfortbildung waren. Der ärztliche Behandlungsvertrag und sein rechtlicher Rahmen wurden dabei als spezielle Vertragsform in §§ 630a – 630h im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert. Es geht dabei vornehmlich um den Patientenschutz, der durch Rahmenbedingungen wie

  • normierte Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Patienten
  • Akteneinsichtsrechte
  • Dokumentationspflichten
  • besondere Vorgaben zur Einwilligung des Patienten
  • eine teilweise Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern und Verletzungen der Aufklärungspflichten gezogen wird.
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Der Behandlungsvertrag

Im Patientenrecht steht der Behandlungsvertrag im Fokus. Mit seinem Zustandekommen schuldet der Behandler dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung. Er muss dabei die allgemeinen und aktuellen fachlichen Standards beachten und seiner Behandlung zugrundelegen. Vertragsärzte unterfallen in einem gewissen Rahmen sogar einer Behandlungspflicht gegenüber kassenärztlich versicherten Patienten, was eine Durchbrechung der normalerweise im Vertragsrecht geltenden Vertragsfreiheit bedeutet. Der Patient als zweite Vertragspartei schuldet die Bezahlung der Behandlung, wenn nicht wie bei Kassenarztpatienten eine dritte Partei zur Zahlung verpflichtet ist. Im Verlauf der Vertragsbeziehung hat der Patient umfassende Rechte, die mit entsprechenden Pflichten auf Seiten des Behandlers korrespondieren.

Aufklärungs- und Informationspflicht – auch der Behandlungsfehler wird umfasst

Eine Verletzung von Aufklärungspflichten kann zu Schadensersatzansprüchen des Patienten führen. Dabei muss der Behandler auch zu Behandlungsfehlern informieren. Weiterhin erfasst ist die sogenannte Selbstbestimmungsaufklärung nach § 630 e BGB, bei der es um die möglichen Risiken und Folgen einer ärztlichen Behandlung geht.

Durchsetzung von Ansprüchen im Kontext der Patientenrechte

Die Geltendmachung von Ansprüchen, wie solchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erweist sich im gesamten medizinrechtlichen Bereich als sehr komplexe Angelegenheit. Das gilt auch im Bereich der normierten Patientenrechte. Hintergrund für die Komplexität dieser Rechtsmaterie ist unter anderem, dass fachliche Einschätzungen auf gutachterlicher Basis erfolgen müssen, gerade etwa, wenn Behandlungsfehler gerügt werden. Nur ein Fachanwalt, wie Christina Uhl, wird in der Lage sein, sich auf fachlicher Ebene mit medizinischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und die richtigen juristischen Bezüge herzustellen. Er wird aufgrund seiner besonderen Erfahrung und Ausbildung auch in der Lage sein, überzeugende Argumente beispielsweise bei der Bezifferung von Schmerzensgeld der Höhe nach aufzubringen. Ein Fachanwalt im Medizinrecht kann auch mit der umfangreichen Kasuistik in der Rechtsprechung dieses Fachgebiets umgehen.

Ihr Patientenrecht – wir unterstützen die Durchsetzung

Als Fachanwalt im medizinischen Bereich sind wir erfahren und kompetent, wenn es um Ihre Rechte als Patient geht. Wir beraten Sie nicht nur umfassend und einfühlsam bei Behandlungsfehlern sowie anderen Pflichtverstößen, sondern vertreten Sie auch engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bedenken Sie bitte immer, dass Sie bei ärztlichen Regelverstößen gerade dann, wenn es um Schadensersatz geht, zwei Gegner haben: Zum einen den Arzt selbst, zum anderen erfahrene und geschickt taktierende Juristen auf Seiten der ärztliche Haftpflichtversicherer. Als juristischer und medizinischer Laie haben Sie gegenüber diesen beiden Experten schnell einen Wissensnachteil. Ein kompetenter Fachanwalt wie wir vertritt gegenüber diesen Beteiligten Ihre Interessen ebenso engagiert wie erfahren. Wir sichern Ihre Ansprüche bei ärztlichen Pflichtverstößen.

Rund um Rhein und Neckar sind wir in Heidelberg, Ludwigshafen oder Weinheim auch in Ihrer Nähe. Die Kanzlei Widmayer begleitet Sie durch komplexe medizinrechtliche Fragestellungen und sichert Ihr Patientenrecht.