Ihre Kanzlei in der Metropolregion Rhein-Neckar

06221 - 502595-0 (Zentrale Heidelberg)

Der Praxisvertrag im Medizinrecht – Ihre Experten Rechtsanwälte Widmayer

Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Medizinrecht vor allem das Patientenrecht und hier das Arzthaftungsrecht. Beide Aspekte sind allerdings nur Teile dieser sehr umfassenden Rechtsmaterie. Einen weiteren Schwerpunkt bilden der Praxisvertrag und alles, was damit zusammenhängt, wie zum Beispiel die Geschäftsübernahme oder Unternehmensnachfolge im ärztlichen Bereich. In Heidelberg und Umgebung sind wir erfahrene anwaltliche Ansprechpartner für dieses komplexe juristische Feld, das viele betriebswirtschaftliche Bezüge aufweist und bei dem sich eine Art von Gesellschaftsrecht für Ärzte herausgebildet hat. Vor allem Frau Rechtsanwältin Christina Uhl als Fachanwältin für Medizinrecht steht Ärzte-Mandanten und Betreibern von Gesundheitszentren, Polikliniken und Krankenhäusern kompetent zur Seite.

Der Praxisvertrag und die Praxisübernahme

Praxisverträge spielen vor allem bei der Übernahme einer Arztpraxis, aber auch in der beruflichen Zusammenarbeit mehrerer Mediziner eine wichtige Rolle. In jeder ärztlichen Praxis kommt der Tag, an dem die Unternehmensnachfolge zu regeln ist. In den meisten Fällen stehen dabei ein Praxisverkauf und eine Übernahme durch einen ärztlichen Nachfolger an. Die in Praxisverträgen getroffenen Regelungen haben mögliche weitreichende Konsequenzen für die gesamte Berufsausübung und die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis. Besondere Herausforderungen bieten zum Beispiel Regelungen zum Wettbewerbsverbot, Gewinnverteilungsregelungen oder Beendigungstatbestände für die Zusammenarbeit in einer Arztpraxis. Werden die vertraglichen Grundlagen dieser Themenbereiche nicht rechtssicher gestaltet, drohen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass wegen einer möglichen Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln das gesamte Vertragswerk unwirksam wird und/oder das von den Parteien letztendlich Gewollte und Vereinbarte nicht umgesetzt werden kann. Da bei Praxisübernahmen und Praxiskäufen nicht selten sechsstellige Beträge im Raum stehen, gehören die entsprechenden Verträge unbedingt in die Hände von spezialisierten Rechtsanwälten. Diese finden Sie im Raum Heidelberg bei uns.

Praxisvertrag und Praxisübernahme rechtssicher regeln

Praxisverträge und berufliche Kooperationen unter Medizinern – unsere Leistungen

Sie finden bei uns rechtliche Beratung, Gestaltung und Begleitung

  • bei der Praxisübernahme und bei Praxisverträgen.
  • beim Praxiskauf und -verkauf.
  • bei der Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften auf lokaler Ebene.
  • im Zusammenhang mit fachübergreifenden Kooperationsverträgen zwischen Medizinern.

Auch die Gründung von Zweigpraxen oder überörtlichen Praxisausübungen, von medizinischen Versorgungszentren, aber auch Teilberufsausübungsgemeinschaften, Kooperationsverträge mit medizinischen Versorgungszentren oder Kliniken sowie Fragen der Anstellung von Ärzten gehören zu unseren Fachgebieten.

Wenden Sie sich in allen Fragen im Raum Heidelberg an die Rechtsanwälte Widmayer.

Rechtliche Streitigkeiten zum Praxisvertrag oder zur Praxisübernahme

Frau Christina Uhl ist als Fachanwältin für Medizinrecht auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn es im Zuge einer Praxisübernahme und den damit verbundenen Verträgen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Sie finden bei uns engagierte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen. Dabei haben wir auch und nicht zuletzt die betriebswirtschaftlichen Folgen etwaiger Regelungen stets im Blick. Es ist unser besonderes Anliegen, bei allen Streitigkeiten rund um Praxisverträge auch zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Lösungen zu kommen.

Vor dem Abschluss eines Praxisvertrages in die Kanzlei Rechtsanwälte Widmayer

Idealerweise suchen Sie bereits vor dem Abschluss eines Praxisvertrages und vor der Abwicklung einer Praxisübernahme rechtlichen Rat in unserer Kanzlei. Viele rechtliche Laien unterschätzen die Komplexität von umfangreichen vertraglichen Gestaltungen dieser Art. Wir prüfen selbstverständlich alte und neue Verträge auf mögliche Unwirksamkeiten, Auslassungen oder risikobehaftete Klauseln. Wir wollen dabei vor allem sicherstellen, dass Sie vor rechtlichen Überraschungen angesichts einer Geschäftsübernahme im ärztlichen Bereich möglichst geschützt werden und sich ganz Ihrer anspruchsvollen ärztlichen Tätigkeit widmen können. Zögern Sie deshalb nicht, zeitnah in unserer Kanzlei einen Termin zu vereinbaren, wenn es um einen Praxisvertrag, eine berufliche Kooperation oder ähnliche Fragestellungen geht.