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Die Fahrerlaubnis – was tun, wenn Sie nicht mehr fahren dürfen

Die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, ist für viele Menschen schon beruflich eine existenzielle Notwendigkeit. Umso härter trifft es sie, wenn sie durch ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis diese Flexibilität nicht mehr haben. In manchen Fällen kann diese Frage existenziell werden. Im Verkehrsrecht und auch allgemein im Strafrecht als Nebenstrafe wird eine ganze Reihe von Verfehlungen mit einem Führerscheinverlust geahndet. In der Praxis spielt insbesondere Alkohol am Steuer als auslösendes Moment für den Führerscheinverlust eine große Rolle. Die Widmayer Rechtsanwälte sind im Rhein-Neckar-Kreis Ihre erste Adresse, wenn es um Probleme mit Ihrem Führerschein geht. Besuchen Sie unsere Kanzlei in Heidelberg, Weinheim oder Ludwigshafen.

Der Verlust des Führerscheins – zwei Alternativen sind möglich

Fast jede Ordnungswidrigkeit wird ab einem gewissen Schweregrad mit einem Fahrverbot geahndet. Das gilt zum Beispiel für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Das Fahrverbot verbietet es dem Betroffenen, für einen gewissen Zeitraum von seinem Führerschein Gebrauch zu machen. Schwerer wiegt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier wird angenommen, dass jemand zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet ist, weil er beispielsweise eine verkehrsrechtliche Straftat begangen hat. Typische Fälle können hier beispielsweise Unfallflucht, eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren unter Alkoholeinfluss nach § 316 StGB sein. Lassen Sie sich bei Verkehrsrechtsverstößen, etwa bei einer Ordnungswidrigkeit zeitnah anwaltlich beraten, zum Beispiel in unserer Kanzlei in Heidelberg.

Hand setzt Haken bei Rechtsberatung

Alkohol am Steuer – wann gerät Ihr Führerschein in Gefahr?

Die klassische Alkoholkontrolle im Straßenverkehr ist eine Routineangelegenheit, bei der jeden Tag Fahrzeugführer auffallen, die unter Alkohol- oder auch Drogeneinfluss fahren. Dabei können erschwerend noch bestimmte Verhaltensweisen bei der Alkoholkontrolle selbst hinzukommen.

Rechtlich wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Allgemein gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird ab 1,1 Promille angenommen. Die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit wird anhand alkoholbedingter Ausfallserscheinungen bereits ab 0,3 Promille möglich. Wer unter Alkoholeinfluss Schlangenlinien fährt, einen Rotlichtverstoß begeht oder einen Unfall verursacht, muss deshalb bereits ab einem Wert von 0,3 Promille mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Hier gerät auch der Führerschein schnell in Gefahr.

Wie das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet wird, ist jeweils stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Bandbreite von Maßnahmen reicht hier im Bereich der Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot bis hin zur schwerpunktmäßig strafrechtlichen Bewertung mit Entzug des Führerscheins und Sperrfrist sowie einer möglichen Freiheitsstrafe. Daneben droht auch die MPU, wenn der Führerschein nach Entzug erneut beantragt wird. Die Widmayer Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, alkoholbedingte Verfehlungen im Straßenverkehr rechtlich richtig zu bewerten.

Fahrverbote und Führerscheinentzug – mit welchen Zeiträumen müssen Sie rechnen?

Fahrverbote werden regelmäßig bei Verstößen von einem gewissen Gewicht und einem Blutalkoholwert von 0,5-1,09 Promille verhängt. Sie geben in diesem Fall den Führerschein für einen Zeitraum – als Ersttäter für einen Monat, als Wiederholungstäter bis zu drei Monate – ab. Das Fahrverbot berührt die Existenz der Fahrerlaubnis nicht. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird Ihnen der Führerschein wieder ausgehändigt.

Mit der Führerscheinentziehung besteht Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr. Wenn Alkohol im Spiel ist, müssen sie ab 1,1 Promille mit dieser Maßnahme rechnen. Auch bei geringeren Promillewerten im Rahmen der relativen Fahruntüchtigkeit kann es zu einer solchen Maßnahme kommen. Im Vergleich mit dem Fahrverbot erhalten Sie nach einem Entzug der Fahrerlaubnis Ihren Führerschein nicht einfach zurück. Sie müssen ihn neu beantragen. Nach Ablauf einer mit dem Führerscheinentzug verbundenen Sperrfrist kann Ihnen zusätzlich die Teilnahme an einer MPU auferlegt werden. Dieser sogenannte “ Idiotentest“, korrekt die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), kann eine ernste Hürde auf dem Weg zurück zu einem Führerschein darstellen.

Führerscheinverlust droht – so schnell wie möglich zum Anwalt

Sie sollten bei Verkehrsverstößen, insbesondere mit Beteiligung von Alkohol und immer nach einer positiven Alkoholkontrolle unverzüglich Ihren Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen. Das gilt nicht nur im Bereich der Ordnungswidrigkeit, sondern ist noch dringlicher, wenn es zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen wie beispielsweise zu einer Unfallflucht oder einem Unfallgeschehen unter Alkoholeinfluss gekommen ist. Unter Umständen kann bei Führerscheinverlust durch bestimmte Maßnahmen auf die Intensität der Maßnahme eingewirkt werden. Beispielsweise kann sich bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die freiwillige Teilnahme an verkehrsrechtlichen Nachschulungen positiv auf die Länge der Sperrfrist auswirken. In manchen Fällen kann ihr Anwalt auch darauf hinwirken, dass ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird, wenn Sie aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen sind. Die Widmayer Rechtsanwälte in Heidelberg, Ludwigshafen und Weinheim begleiten sie außerdem dabei, ein MPU-Verfahren erfolgreich zu absolvieren.