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Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Heidelberg

Die Bedingungen der privaten und gesetzlichen Versicherungen sind oftmals unverständlich formuliert und lassen Spielraum für Interpretationen. Dieser wird gerne ausgenutzt, um zunächst Leistungen abzulehnen. Hier greifen wir professionell für Sie ein, setzen uns mit dem Versicherungsträger wie Krankenkasse, Versorgungswerk oder Berufsgenossenschaft, aber auch mit den privaten Versicherungen auseinander, um eine angemessene Regulierung zu erreichen.

Ein großes Thema, das regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt, ist die Berufsunfähigkeit: Die gesetzliche Rente sieht hier nur noch eine Leistung für alle vor 1961 Geborenen vor, Jüngere müssen erhalten erst eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit. Aber auch die privaten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind in puncto Leistung restriktiv, sie ziehen sich auf ihre vage formulierten Versicherungsbedingungen zurück, um eine Ablehnung zu begründen. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wir werden alle Möglichkeiten prüfen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Können Sie nach einem Unfall oder einer langwierigen Krankheit Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen und leistet Ihre private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, gehen wir gerne in Verhandlung mit Ihrem Versicherer. Sprechen Sie uns einfach darauf an – wir kümmern uns darum.

Krankenkasse und private Krankenversicherung – wir setzen Ihren Anspruch durch

Benötigen Sie eine spezielle Behandlung, die Ihre Krankenkasse trotz medizinischer Indikation ablehnt, können wir Ihr Anliegen ebenfalls unterstützen. Wir schalten bei Bedarf Gutachter ein, die Ihren Leistungsanspruch bestätigen und beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen begründen. Haben Sie eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen, um über den Leistungsumfang der Krankenkasse hinausgehende Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, können Sie die dadurch entstehenden Kosten entweder durch eine entsprechende private Krankenversicherung übernehmen lassen oder selbst bestreiten.

Sollte es in Bezug auf die Wahlleistung, deren Berechnung oder die diesbezügliche Geltendmachung bei der privaten Krankenversicherung Probleme geben, prüfen wir zunächst die Rechtmäßigkeit. Bei Bedarf beanstanden wir die Rechnungslegung oder treten mit der Krankenversicherung in Verhandlung, um die Regulierung entsprechend Ihren Forderungen voranzutreiben.

Machen Sie Ihre Ansprüche nachdrücklich gelten – wir stehen Ihnen gerne zur umfassenden Beratung, zur Verhandlung mit der gegnerischen Partei und Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Haftpflichtversicherung – der schmale Grat zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz

Eine Haftpflichtversicherung für private und berufliche Risiken zu haben, heißt noch nicht, dass diese im Schadensfall auch widerspruchslos leistet. Grundsätzlich sind fahrlässig und grob fahrlässig verursachte Schäden versichert, Vorsatz ist jedoch generell ausgeschlossen. Darüber hinaus ist das Bedingungswerk oft so komplex, dass sich der Versicherungsumfang nur schwer überblicken lässt. Zahlreiche Klauseln, über die generellen Bedingungen hinausgehende Ein- und Ausschlüsse oder Sondervereinbarungen erschweren das Verständnis ohnehin.

Sehen Sie sich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, tritt Ihre Haftpflichtversicherung in die Prüfung ein. Dabei werden die Ansprüche sowohl dem Grundsatz als auch der Höhe nach geprüft. Erweisen sich die Forderungen als berechtigt, leistet Ihre Haftpflichtversicherung. Im umgekehrten Fall wehrt sie die Ansprüche ab und geht dafür bei Bedarf auch vor Gericht. Sollte Ihre Haftpflichtversicherung allerdings erklären, dass der konkrete Schaden nicht in den Versicherungsumfang fällt, obwohl Sie den Vertrag dafür abgeschlossen haben, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.

Wir prüfen zunächst die Versicherungsbedingungen und Ihren Anspruch auf eine Leistung – Sie können sich auf unsere Kompetenz verlassen.