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Trennungsjahr – Das müssen Sie unbedingt wissen

Im Rahmen der Scheidung gilt es zahlreiche Details zu beachten, um diese erfolgreich und ohne ungewollte Zwischenfälle zu bestreiten. Eines dieser Details ist das sogenannte Trennungsjahr.

Kurz gesagt: Vor der Scheidung müssen beide Partner für mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Erst im Anschluss daran kann ein Scheidungsantrag eingereicht werden. Wie genau das Trennungsjahr zu gestalten ist, erfahren Sie im Folgenden.

Gestaltung des Trennungsjahrs

Lästiges Übel oder nützliche Bedenkzeit – unabhängig davon, wie Sie selbst das Trennungsjahr definieren würden, gilt es, dieses strikt einzuhalten. Ist es doch eine Grundvoraussetzung für den späteren Scheidungsantrag.

Einzige Ausnahme: Im Rahmen einer Härtefallscheidung können Sie das Trennungsjahr verkürzen bzw. eine vorzeitige Scheidung auch ohne Trennungsjahr vollziehen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ausnahme, die nur in besonderen Situationen greift. Ob diese vorliegen, kann im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit einem Anwalt für Familienrecht erörtert werden.

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Zurück zum Regelablauf des Trennungsjahrs. Gemäß §1567 BGB setzt das Trennungsjahr voraus, dass zwischen beiden Ehepartnern „keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie nicht (wieder-)herstellen möchte, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt“.

Je nachdem, wie Ihre derzeitige Lebenssituation aussieht, ist dies in zwei Variationen möglich:

  1. Getrenntleben in verschiedenen Hausständen
  2. Getrenntleben in einer gemeinsamen Wohnung, wenn jedoch klar erkennbar getrennte Haushalte geführt werden (kein gemeinsames Kochen, Wäschewaschen, etc.)

Selbstverständlich dürfen beide Ehepartner auch während der Dauer des Trennungsjahrs miteinander in Kontakt stehen, wenngleich dieser nicht in ehelicher Form erfolgen darf.

Maßnahmen im Verlauf des Trennungsjahrs

Sehen Sie das Trennungsjahr keineswegs nur als gesetzliche Wartefrist oder notwendige Voraussetzung für einen Scheidungsantrag an. Vielmehr sollte das Trennungsjahr sinnvoll genutzt werden, um alle notwendigen Details zwischen Ihnen und Ihrem Partner zu klären. Auf diese Weise ermöglichen Sie anschließend eine reibungslose Scheidung.

Folgende Punkte sollten im Rahmen des Trennungsjahrs geregelt werden:

  • Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensangelegenheiten unter notarieller Beglaubigung
  • Trennung des Hausrats
  • Kontenklärungsantrag für die Ermittlung des Versorgungsausgleichs. Hier gilt: Bei rechtzeitiger Beantragung kann das Scheidungsverfahren unter Umständen deutlich verkürzt werden.
  • Versicherungsverträge

Da hier sehr viele Punkte zu beachten sind und eine Scheidung in der Regel eine emotionale Ausnahmesituation darstellt, kann eine Rechtsberatung für das Trennungsjahr sinnvoll sein. Hier können Sie gezielt individuelle Maßnahmen mit einem Anwalt besprechen, um alle erforderlichen Punkte strukturiert bewerkstelligen zu können.

Nachweispflichten im Rahmmen des Trennungsjahrs

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Grundsätzlich ist der Nachweis eines Trennungsjahrs nicht an besondere Formalitäten geknüpft. Außerdem ist dieser in der Regel nur dann notwendig, wenn zwischen beiden Eheleuten keine Einigkeit bezüglich des exakten Trennungszeitpunkts herrscht. Besonders problematisch wird es dann, wenn eine der Parteien die bereits vollzogene Trennung gänzlich leugnet oder erhebliche Abweichungen in Bezug auf den tatsächlichen Zeitpunkt vorliegen.

Im Idealfall wird unmittelbar nach vollzogener Trennung (besondere bei Trennungen innerhalb eines gemeinsamen Hausstands) von beiden Eheleuten ein Papier unterzeichnet, das den exakten Zeitpunkt der Trennung definiert. Bei Weigerung des Partners genügt es, dieses Dokument via Einschreiben an diesen zu versenden.

Unproblematisch stellt sich der Nachweis bei getrennten Wohnverhältnissen dar. Hier genügen ein Mietvertrag bzw. eine Meldebescheinigung, der ein exakt definiertes Datum enthält.

Trennungsjahr: Gesetzliche Wartefrist mit Stolpersteinen

Sie können erkennen, dass die erfolgreiche Gestaltung eines Trennungsjahrs einige Hürden enthält. Um bei Rechtsfragen im Vorfeld der Scheidung und zum Trennungsjahr auf der sicheren Seite zu sein, bieten die Fachanwälte für Familienrecht in der Kanzlei Widmayer rechtliche Beratung an. Jetzt Termin vereinbaren!