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Familienrecht – Ihr Anwalt aus Heidelberg

Eine Scheidung oder Trennung ist immer eine sehr persönliche Angelegenheit, die nicht nur mit emotionalen Verletzungen, sondern oft genug auch mit unangenehmen Auseinandersetzungen und weitreichenden Folgen einhergeht. Was bei Beginn einer Ehe einst mit großen Träumen begann, bedarf bei einer Trennung oft genug einer Begleitung durch einen Rechtsanwalt, um eine Einigung zu wichtigen Punkten wie Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn und/oder Versorgungsausgleich herbeizuführen. Selbstverständlich stehen wir als Anwälte für Familienrecht kompetent an Ihrer Seite, um bei einer Trennung Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. Das Scheidungsrecht nimmt nicht umsonst einen zentralen Punkt im Familienrecht ein, wobei das Verfahren an sich nur eine Formalie darstellt. Wichtiger ist die Regelung der Folgen, die sich aus der Ehescheidung ergeben. Hier ist die Lebenspartnerschaft gesondert zu behandeln, da das Scheidungsrecht in diesen Fällen nicht greift, aber trotzdem intensive Verflechtungen aufgelöst werden müssen.

Tragen Sie sich mit dem Gedanken an eine Scheidung oder wurden Sie von Ihrem Partner mit der Trennung konfrontiert, sollten Sie zunächst ausführlich zu Ihren Rechten und ggfs. auch zum Thema Unterhalt eine Beratung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit einem Anwalt für Familienrecht in der Kanzlei in Heidelberg, Weinheim oder Ludwigshafen – wir nehmen uns für Ihre Fragen gerne Zeit für Sie.

Elterliches Sorgerecht, Kindesunterhalt und Umgangsrecht – das Kindeswohl im Fokus

Kinder sind regelmäßig die Leidtragenden bei einer Trennung/Scheidung, schon aus diesem Grund werden wir bei unseren Beratungen im Familienrecht immer das Kindeswohl im Auge behalten. Sollten keine gravierenden Gründe dagegensprechen, empfehlen wir Ihnen als Rechtsanwälte im Familienrecht die gemeinsame Wahrnehmung des elterlichen Sorgerechts, um Ihren Kindern den Anspruch auf beide Elternteile zu erfüllen. Selbstverständlich geben aber die konkreten Voraussetzungen den Rahmen vor, den wir konsequent für Sie ausschöpfen. Ein wichtiges Thema ist der Kindesunterhalt, der auf der Grundlage des Einkommens des Partners berechnet wird, der nicht für Wohnung und tägliches Leben des Kindes oder der Kinder aufkommen muss. Dass der zuständige Partner beim Kindesunterhalt finanzielle Unterstützung zu leisten hat, machen wir allen Beteiligten klar und werden die berechtigten Ansprüche konsequent durchsetzen oder gegebenenfalls Ihnen gegenüber geltend gemachte Unterhaltsansprüche überprüfen oder ermitteln.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Umgangs-/Besuchsrecht. Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und beide Elternteile sind verpflichtet und berechtigt, Kontakt zum Kind zu haben, selbst wenn das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Dies gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Mütter und Väter. Das Umgangsrecht umfasst persönlichen Kontakt sowie Kommunikation über Telefon, E-Mail und Briefe. Es gilt nicht nur für die Eltern, sondern auch für Großeltern und andere Familienmitglieder, sofern der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Falls Ihnen das Umgangsrecht verweigert wird oder Sie anderweitige Unterstützung diesbezüglich benötigen, können Sie uns als Rechtsanwälte gerne konsultieren.

Müssen Probleme bei der Ausübung des elterlichen Sorgerechtes oder in Bezug auf den Kindesunterhalt ausgefochten werden? Können wir Sie beim Umgangs-/Besuchsrecht professionell unterstützen? In unserer Kanzlei in Heidelberg, Weinheim oder Ludwigshafen erhalten Sie eine Beratung zu den Möglichkeiten und Antworten auf Ihre Fragen.

Ehegattenunterhalt, Zugewinn und Versorgungsrecht – wir regeln das für Sie

Zunächst klären wir den Anspruch auf Trennungsunterhalt und in der Folge auf Ehegattenunterhalt. Liegt kein Ehevertrag vor, der sich diesbezüglich klar äußert, werden die Einkommen der Ehegatten ermittelt und gegeneinander aufgerechnet, aber auch die konkreten Lebensumstände und die aktuelle Rechtsprechung in die Erwägungen mit einbezogen.

Ein weiteres Thema ist der Zugewinnausgleich, bei dem der jeweilige Vermögenszuwachs der Ehepartner während der Ehe geprüft wird. Hierbei spielen auch Schenkungen und Erbschaften eine Rolle, aber auch andere Vermögensgegenstände, die detailliert bewertet werden müssen. Ausschlaggebend ist, ob Sie Zugewinngemeinschaft – das ist der Standardfall, sofern keine abweichende Regelung durch einen Ehevertrag getroffen wurde – oder Gütertrennung vereinbart haben.

Der Versorgungsausgleich wiederum befasst sich mit den Rentenanwartschaften, die die Partner während der Ehe erworben haben. Jeweils die Hälfte dieser in die Ehe fallenden Anwartschaften ist dann grundsätzlich an den anderen Ehepartner auszugleichen. Selbstverständlich übernehmen wir als Rechtsanwälte für Familienrecht die teilweise komplizierte Berechnung oder Überprüfung und lassen diese durch die zuständigen Stellen bei der Rentenversicherung erstellen.

Beanspruchen Sie Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt oder nacheheliche Unterhaltsansprüche) oder sehen Sie sich mit Ansprüchen konfrontiert, prüfen unsere Rechtsanwälte dies auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. Konsultieren Sie uns dazu – wir wahren engagiert Ihre Rechte vor dem Familiengericht.

Klärung von Verbindlichkeiten aus der Ehe

Während der Ehe entstehen oft gemeinsame Schulden und Ehegatten nehmen gemeinsam Darlehen oder Kredite auf, die während des Zusammenlebens häufig von einem Ehegatten allein zurückgezahlt werden. In der Zeit der Ehe besteht kein Anspruch auf Ausgleich für die erbrachten Leistungen. Dies ändert sich jedoch mit der Trennung und spätestens mit der rechtskräftigen Scheidung, sofern keine gesonderte Regelung zur Schuldenausgleichung erfolgt.

Als spezialisierte Anwälte für Familienrecht helfen wir beim internen Schuldenausgleich, prüfen rechtliche Aspekte und unterstützen dabei, eine faire und ausgewogene Aufteilung zu erreichen. Dabei berücksichtigen wir die finanziellen Ressourcen und die individuellen Verpflichtungen beider Parteien. Im Bedarfsfall übernehmen wir auch die Kommunikation mit Gläubigern oder Banken, um die Aufteilung der Schulden zu erleichtern. Falls erforderlich, leiten wir rechtliche Schritte ein, um Ihre Interessen zu schützen. Darüber hinaus sind wir bei der Überprüfung von Vereinbarungen oder Scheidungsvereinbarungen behilflich, um sicherzustellen, dass die Schuldenteilung angemessen und rechtlich bindend ist.

Lassen Sie es uns wissen, falls Sie Fragen zum internen Schuldenausgleich bei Trennung und Scheidung haben – wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Hausratsteilung bei einer Trennung – wir sorgen für eine faire Aufteilung

Bei Trennung und Scheidung müssen aus einem Haushalt zwei gemacht werden. Oftmals fehlt es nach der Trennung an finanziellen Mitteln, um sich komplett neu einzurichten. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, eine gerechte Aufteilung der während der Ehe erworbenen Hausratsgegenstände zu erreichen. Dabei müssen die Interessen beider Ehegatten berücksichtigt werden, insbesondere die Bedürfnisse gemeinsamer Kinder.

Die Aufteilung des Hausrats umfasst Möbel, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände und persönliche Besitztümer, die während der Beziehung erworben wurden. Oftmals haben beide Partner einen emotionalen und finanziellen Bezug zu bestimmten Gegenständen, was die Aufteilung schwierig macht. Bei einer Trennung ist die Teilung des Hausrats daher oftmals eine komplexe Angelegenheit, die zu Konflikten führen kann.

Als spezialisierte Anwälte bieten wir Ihnen in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung und helfen dabei, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, die für die Teilung gelten, und sorgen für eine faire und gerechte Aufteilung des Hausrats. Wir führen Verhandlungen mit dem ehemaligen Partner oder dessen Anwalt und vertreten Sie bei Uneinigkeit vor Gericht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Inventarlisten und der Bewertung des Hausrats. Dies ist wichtig, um den Wert der einzelnen Gegenstände festzustellen und eine gerechte Aufteilung zu ermöglichen.

Haben Sie Fragen zur Aufteilung des Hausrats? Bestehen Konflikte darüber, wer bei einer Trennung welche Gegenstände mitnehmen darf? Bei uns sind Sie an der richtigen Stelle. Unsere Anwälte für Familienrecht in Heidelberg, Weinheim und Ludwigshafen stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es um die Hausratsteilung oder die Herausgabe bestimmter Gegenstände geht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.







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