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Die Kündigungsschutzklage

Mit einer Kündigungsschutzklage können sich Arbeitnehmer gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung rechtlich zur Wehr setzen. Bei dieser Klageform geht es vor allem darum zu prüfen, ob eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Mit einer Kündigungsschutzklage kommt eine Kündigung aber insgesamt auf den Prüfstand. Kündigungen können aus den verschiedensten Gründen unwirksam sein. Oftmals führen auch formale Gründe zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Sie sollten unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hinzuziehen. Sie haben nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um die Kündigungsschutzklage wirksam zu erheben. Bei Fristversäumnis drohen Sie Ihre Rechte zu verlieren.

Der Kündigungsschutzprozess und seine möglichen Folgen

Im Idealfall hat Ihr Rechtsanwalt für Sie innerhalb der 3-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Es folgt in einem ersten Schritt die sogenannte Güteverhandlung, die allein vor dem Vorsitzenden Richter beim Arbeitsgericht stattfindet. Zur Güteverhandlung werden regelmäßig auch die Parteien selbst eingeladen. Ziel dieser besonderen Verhandlungsform ist es, zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien zu kommen. Häufig steht dabei eine Abfindung im Raum. Bleibt die Güteverhandlung ergebnislos, weil sich die Parteien nicht einigen wollen, wird ein Kammertermin anberaumt. Dazu werden auch die ehrenamtlichen Arbeitsrichter hinzugezogen. Der Kammertermin kann auf verschiedene Weise enden. Möglich ist es beispielsweise, dass die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird. Dann besteht das Arbeitsverhältnis ungekündigt weiter. In vielen Fällen aber kommt es in diesem Kammertermin dazu, dass sich die Parteien gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Warum eine Kündigungsschutzklage auch wichtig ist

Kündigungsschutzklagen haben nicht nur Bedeutung für die Wahrung der arbeitsrechtlichen Interessen des Arbeitnehmers. Sie können auch bedeutsam dafür sein, wie das Arbeitsamt eine Kündigung einschätzt. Geht das Arbeitsamt davon aus, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgibt, kann eine Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes verhängt werden. Mit der Kündigungsschutzklage dokumentiert der Arbeitnehmer, dass er seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage bedeutsam.

Kuendigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage

Der Streitwert ist eine entscheidende Größe für die Berchnung von Kosten bei Kündigungsschutzklagen. Er berechnte sich aus 3 Bruttogehältern des betroffenen Arbeitnehmers. Wir beraten Sie dazu, wie Sie gegebenenfalls für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe beantragen können. Die Kostentragung ist in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. So trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Prozesses selbst. Dies ist ein bedeutender Unterschied zum klassischen Zivilprozess, bei denen der unterlegene Prozessbeteiligte auch die Anwaltskosten des Prozessgegners übernehmen muss. Sie sollten deshalb nicht aus Kostengründen auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten.

Kündigungsschutzklage: Nach Kündigung immer sofort zum Rechtsanwalt

Geben Sie uns in der Kanzlei Widmayer die Möglichkeit, mit Ihnen zusammen eine Kündigung auf Wirksamkeit zu prüfen und mit einer rechtzeitig innerhalb der Klagefrist erhobenen Kündigungsschutzklage Ihre Rechte zu wahren. Wir stehen Ihnen jederzeit auch kurzfristig für einen Termin im Arbeitsrecht zur Verfügung.