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Arzneimittelhaftung – gut beraten bei Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht

Die potenziellen Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind ein weitgehend unterschätztes Thema. Experten meinen, dass jährlich tausende Menschen an den Folgen einer medikamentösen Behandlung weiter erkranken oder sterben. Betroffene und Angehörige haben es meist schwer, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Während ärztliche Kunstfehler zunehmend rechtlich aufgeklärt, bewertet und geahndet werden, wissen die meisten Menschen nicht, dass man auch gegen Pharmahersteller rechtlich vorgehen kann. Wir schließen diese Lücke in der Beratung und Vertretung betroffener Patienten im Patientenrecht. Spezialisiert im Medizinrecht finden Sie in der Kanzlei Widmayer in Heidelberg und Umgebung Ihren kompetenten Ansprechpartner für Arzneimittelhaftung.

Wo ist die Arzneimittelhaftung rechtlich geregelt?

Die Haftung für Arzneimittel ist ein besonderer Teil des Produkthaftungsrechts. Wer ein Produkt für Endverbraucher in den Verkehr bringt, haftet in einem gewissen Umfang für Schäden, die aus dem Einsatz des Produktes entstehen können. Der Gesetzgeber hat die möglichen Risiken, die aus dem Gebrauch von Arzneimitteln entstehen können, immerhin als so groß angesehen, dass er im Arzneimittelgesetz eine spezialrechtliche Grundlage für eine Haftung geschaffen hat.

Kausalitätsvermutung zugunsten des Patienten

§ 84 Abs. II Arzneimittelgesetz (AMG) setzt dabei eine bestimmte Vermutung fest: Wenn im Anschluss an die Einnahme eines Arzneimittels ein gesundheitlicher Schaden auftritt, wird unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Arzneimittel von Gesetzes wegen vermutet.

Glas mit Medikamenten und Paragraphenzeichen

Hier kommt das AMG dem Betroffenen mit einer Kausalitätsvermutung entgegen. Dennoch ist zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Arzneimittelhaftung der Besuch beim Rechtsanwalt, zum Beispiel in der Kanzlei Widmayer mehr als zu empfehlen.

Komplexe Sach- und Rechtsfragen in der Arzneimittelhaftung

Abgesehen von der Ursächlichkeitsvermutung ist die Durchsetzung von Haftungsansprüchen im Kontext mit der Medikamenteneinnahme ähnlich anspruchsvoll wie bei ärztlichen Kunstfehlern. Es muss etwa dargelegt werden, dass das Arzneimittel im Einzelfall geeignet ist, den Schaden zu verursachen. Diese Frage allein kann bereits ein Sachverständigengutachten erforderlich machen. Auch geht es um eine korrekte Dosierung und eine sachgemäße Anwendung des Arzneimittels. Wichtig ist außerdem, dass der Pharmahersteller nicht für jede Art von Nebenwirkung haftet. Arzneimittel haben in aller Regel bestimmte Nebenwirkungen. Bekannte Nebenwirkungen werden im Beipackzettel beschrieben.

Schaden höher als der Nutzen?

Erst, wenn die Nebenwirkungen im medizinischem Sinne nicht mehr vertretbar sind, tritt eine Haftung ein. Als nicht mehr vertretbar gelten Nebenwirkungen nur dann, wenn der mögliche Schaden höher ist als der zu erwartende Nutzen des Arzneimittels. Diese Nutzenabwägung ist mit komplexen inhaltlichen, medizinischen Fragen verbunden, die in der Regel nur sachverständig geklärt werden können.

Ohne Rechtsanwalt kaum Aussichten auf Erfolg

Hier ist im Patientenrecht der versierte und erfahrene Fachanwalt für Medizinrecht gefragt, der argumentativ die Anspruchsgrundlagen darlegen kann und professionell mit Sachverständigengutachten umzugehen weiß. In Heidelberg rund um Rhein und Neckar ist die Kanzlei Widmayer bestens aufgestellt, um Ihren Schadensersatz aus Arzneimittelhaftung gegen den Pharmaproduzenten auch vor Gericht geltend zu machen.

Medikamente, Arzneimittel und Klemmbrett Behandlungsfehler

Arzneimittelhaftung – was steht Ihnen zu?

Nicht nur die sachliche Unterlegung des Anspruchs fordert bei der Arzneimittelhaftung juristischen Sachverstand. Auch die Bezifferung der Ansprüche ist ein wichtiger Teilbereich bei der Geltendmachung der Forderungen. Grundsätzlich haben Betroffene und gegebenenfalls auch Angehörige im Todesfall Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Während sich Schadensersatzansprüche vielfach relativ gut aus tatsächlich entstehenden Krankheits- und Folgekosten berechnen lassen, ist das beim Schmerzensgeld nicht der Fall.

Beim Schmerzensgeldanspruch geht es um einen immateriellen Schaden, der den Charakter einer Wiedergutmachung für erlittene Schmerzen hat. Die Höhe dieser Wiedergutmachung ist eine Ermessenssache. Gerichte orientieren sich hier an bereits entschiedenen Fällen. Es liegt in den Händen des erfahrenen Rechtsanwalts im Medizinrecht, die Forderung selbstständig zu beziffern und ihre Höhe möglichst plausibel darzulegen. Das erhöht die Chance, dass ein Gericht der Argumentation folgt und sich dem Vorschlag der Höhe nach anschließt.

Auch bei der Schadensbezifferung sind wir in der Kanzlei Widmayer an Ihrer Seite.

Arzneimittelhaftung – nur mit Ihrem Rechtsanwalt

Ohne einen Fachanwalt für Medizinrecht sind Ansprüche gegen Pharmahersteller nur schwer durchzusetzen. Das liegt unter anderem daran, dass die Unternehmen ihrerseits auf entsprechende Forderungen rechtlich vorbereitet sind. Sie kennen nicht nur ihr Produkt sehr gut, sondern halten auch große Rechtsabteilungen und begutachtende Experten vor, die Ansprüche aus Arzneimittelhaftung zunächst in der Regel zurückweisen werden.

Für den Pharmahersteller sind mit solchen Forderungen immer mögliche Reputationsverluste verbunden. Das kann bei Produkten, die für die Hersteller großes Vermarktungspotential haben, wie zum Beispiel Blutdrucksenker oder Verhütungsmittel schnell zu größeren Verlusten führen. Dies wäre für einen Hersteller, der meist eine Dekade sowie mehrstellige Millionenbeträge in die Entwicklung und Zulassung seines Arzneimittels investiert hat, sehr schmerzlich.

In diesen Marktmechanismen kann für erfahrene Rechtsanwälte im Medizinrecht häufig auch die Chance liegen, Ansprüche betroffener Patienten außergerichtlich durchzusetzen. Wichtig ist allerdings eine rechtlich professionelle Vorgehensweise. Ziehen Sie uns deshalb bereits von Anfang an hinzu, wenn es um Arzneimittelhaftung geht. Nahe Rhein und Neckar ist die Kanzlei Widmayer in Heidelberg, Weinheim und Ludwigshafen immer auch in Ihrer Nähe.