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Das Fahrverbot – was Ihr Verkehrsrechtsanwalt für Sie tun kann

Im Zusammenhang mit bestimmten Ordnungswidrigkeiten wie etwa der Fahrerflucht kommt es im Verkehrsrecht häufig zu einem Fahrverbot. Anders als das klassische Bußgeld fürchten viele Verkehrsteilnehmer diese verkehrsrechtliche Sanktion und nehmen sie sehr ernst. Sie können durch das Verbot für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Das kann besonders problematisch werden, wenn Sie beruflich ein Fahrzeug führen müssen. In dieser Situation sollten Sie direkt anwaltliche Unterstützung suchen. Hier steht Ihnen in der Kanzlei Widmayer zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie uns bei verhängten Fahrverboten zeitnah konsultieren. Sie haben nach der Zustellung des Bescheides nur 2 Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen.

Fahrverbot und Führerscheinentzug – das sind die Unterschiede

Oftmals werden Fahrverbot und Führerscheinentzug gedanklich gleichgestellt. Es handelt sich aber um zwei Sanktionen von einer sehr unterschiedlichen Intensität.

Bei einem Fahrverbot geben Sie für einen bestimmten Zeitraum Ihren Führerschein bei einer Behörde ab. Nach Ablauf der entsprechenden Zeitspanne, für die das Fahrverbot gilt, können Sie den Führerschein wieder abholen.

Bei einem Führerscheinentzug ist das anders. In der Regel wird Ihnen zwar auch bei einem Führerscheinentzug eine bestimmte Zeitspanne vorgegeben. Allerdings können Sie nach Ablauf dieser Zeitspanne den Führerschein nicht einfach abholen. Sie müssen vielmehr einen Antrag auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Vielfach wird die Neuerteilung dabei an weitere Bedingungen geknüpft. Vielleicht müssen Sie ein MPU-Gutachten vorlegen oder aber weitere Voraussetzungen erfüllen.

Verkehrsampeln

Der Führerscheinentzug ist deshalb ein Eingriff von erheblicher Intensität. Mit dieser Sanktion werden schwerwiegendere Verstöße gegen das Verkehrsrecht geahndet. Außerdem wird der Führerscheinentzug auch in manchen Strafverfahren als Nebenstrafe angeordnet. Im klassischen Ordnungswidrigkeitenrecht geht es in der Regel nur um Fahrverbote. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Ihr Fachanwalt im
Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, in diesem Kontext Maßnahmen von Behörden richtig zu bewerten und die richtigen Rechtsmittel einzulegen.

Die typische Frage zum Fahrverbot

Wer mit einem Fahrverbot konfrontiert wird, stellt sich meist viele Fragen. Das gilt insbesondere, wenn der Betroffene Berufsfahrer ist. Beispielsweise werden wir immer wieder gefragt, ob man das Fahrverbot nicht in eine Geldstrafe umwandeln könnte. Wir können keine standardmäßige Antwort auf diese Frage geben. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Beispielsweise ist es interessant, ob bereits mehrfach Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und wie viele Punkte in Flensburg vorliegen. Lässt sich hier auf die Einmaligkeit des Vorgangs hinweisen und ein sogenanntes Augenblicksversagen ins Feld führen, dann wandelt die Behörde in manchen Fällen das Fahrverbot in eine Geldstrafe um. Es ist besonders die geschickte Argumentation gefragt, die der versierte und erfahrene Verkehrsrechtsanwalt beherrscht.

Dabei liegt es immer im Ermessen der Behörde, ob sie auf den Entzug der Fahrerlaubnis verzichtet. Hier wird es auch eine Rolle spielen, ob jemand beruflich auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug angewiesen ist. Auch auf die sonstigen Umstände des einzelnen Falls wird es ankommen. Wird jemand mit stark überhöhter Geschwindigkeit innerorts geblitzt oder handelt es sich um ein Lkw Fahrverbot, steht für die Behörde häufig die intensive Sanktion durch das Fahrverbot im Vordergrund. Denn sie will potenzielle zukünftige Gefährdungen durch verkehrswidriges Verhalten möglichst reduzieren.

Was kann der Rechtsanwalt bei einem Fahrverbot für Sie tun?

Nicht immer lässt sich das Fahrverbot umgehen und in eine Geldstrafe, beziehungsweise Punkte in Flensburg umwandeln. In diesen Fällen kann Sie aber der Rechtsanwalt weiter dabei unterstützen, die Folgen des verhängten Fahrverbots für Sie persönlich möglichst gering zu halten. Sind sie erstmalig oder nach längerer Zeit mit einem Fahrverbot konfrontiert, können Sie den Zeitraum für die Abgabe Ihres Führerscheins wählen. Sie können etwa Teile der Zeit mit dem Fahrverbot in Ihre Urlaubszeit legen. Lassen Sie sich beraten.

Lästig und mit Unannehmlichkeiten verbunden sind Fahrverbote in der Regel immer. Ein versierter Verkehrsrechtsanwalt wird aber dafür sorgen können, diese Unannehmlichkeiten und Folgen für Sie möglichst gering zu halten. In einem ersten Schritt wird es darum gehen, die Rechtmäßigkeit des verhängten Bescheides mit dem Fahrverbot zu prüfen. Viele Bescheide im Ordnungswidrigkeitenrecht sind fehlerhaft, und möglicherweise lässt sich bereits auf dieser Ebene der Einspruch gegen das Fahrverbot so gut begründen, dass die Behörde nicht an dem Bescheid und Fahrverbot festhält. Regelmäßig ergibt sich im Einspruchsverfahren auch die Möglichkeit, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Behörde in ein gerichtliches Verfahren übergeht. Dort wird der Richter den gesamten Sachverhalt noch einmal gründlich prüfen. Sie sollten sich allerdings nicht darauf verlassen, dass eine Entscheidung vor Gericht per se zu Ihren Gunsten ausfällt. Der Richter darf auch intensivere Sanktionen verhängen, als es die Behörde getan hat.

Fahrerlaubnis

Bei einem Fahrverbot besser zum Rechtsanwalt

Bei einem Fahrverbot und den möglichen Rechtsmitteln dagegen kommt es sehr auf die Umstände des einzelnen Falls an. Außerdem ist die Argumentation gegenüber Behörde und Gericht entscheidend, um möglicherweise das Fahrverbot umgehen zu können. Wenden Sie sich besser unverzüglich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Widmayer & Uhl, wenn Sie einen Bescheid mit einem Fahrverbot erhalten. Denken Sie daran, dass Sie nur innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den möglicherweise fehlerhaften Bescheid erheben können. Mit unseren drei Kanzleistandorten Heidelberg, Weinheim und Ludwigshafen erreichen Sie uns in der Region Rhein und Neckar von den meisten Orten schnell.